ung angeschlossenen Bund-Länder-Vereinbarungen betreffend den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und des Gratiskindergartens umfasst und daran beteiligt.
Wir wissen natürlich sehr genau, meine Damen und Herren, dass das Kindergartenwesen Landessache in der Vollziehung und auch in der Gesetzgebung ist, während bei Übungskindergärten an öffentlichen Bildungseinrichtungen hingegen der Bund zuständig ist. Tatsache ist – und das belegt auch der Rechnungshofbericht –, dass die Kinderbetreuungsquote für unter Dreijährige mit Beginn des Ausbaus des Kinderbetreuungsangebotes von 2008 bis 2011 sowohl in Niederösterreich als auch in der Steiermark, aber auch österreichweit entsprechend gestiegen ist.
Vor allem durch die Einführung des Gratispflichtkindergartens ist die Betreuungsquote der Fünfjährigen um 2,5 Prozent gestiegen, wir haben heute eine Betreuungsquote von 96,4 Prozent. Das ist eigentlich eine Vollversorgung. Immerhin haben wir hier auch gemeinsam beschlossen, dass wir da an die 280 Millionen € von 2009 bis 2013 investiert haben.
In Niederösterreich haben wir seit vielen Jahrzehnten den kostenfreien Vormittag im Kindergarten – das ist für uns selbstverständlich. Kostenfrei auch deshalb, weil wir den Vormittag als Bildungseinheit, als Bildungszeit sehen, so wie dies auch in der Volksschule ist – natürlich auch mit Native Speakers, natürlich auch mit kleineren Gruppen, weniger Kindern in der Gruppe, wenn es Kinder gibt, die besondere Bedürfnisse haben. Wir haben auch Kinder mit zweieinhalb Jahren, das heißt, es ist regional abgestimmt, abgestimmt auf das Alter der Kinder, die Anzahl der Kinder in den Gruppen. Auch dazu hat der Rechnungshof detailliert und ausführlich berichtet.
Wir alle wissen, dass gerade die Kleinkindergruppen, gerade der Kindergarten eine notwendige, soziale Betreuungseinrichtung für unsere Kleinsten ist. Da beginnt bereits die Bildung, nicht erst in der Volksschule und später.
Der Rechnungshof stellt allerdings auch einen Mangel an Betreuungsplätzen fest. – Ja natürlich, so schnell können wir nicht aufholen, auch in den Bundesländern nicht, nämlich bei den Dreijährigen. Da gibt es Handlungsbedarf. Genauso stellt der Rechnungshof fehlende Verwendungsnachweise fest. Das heißt, der Rechnungshof vertritt die Auffassung, da sei nicht klar definiert und nicht klar geregelt, in welcher Form das geschieht. Dem hat allerdings das Familienministerium schon Rechnung getragen. In Zukunft werden Zweckzuschüsse für klar definierte Maßnahmen vom Familienministerium überprüft .
Meine geschätzten Damen und Herren, wir wissen, Kinderbetreuungseinrichtungen müssen den Bedürfnissen der Eltern und den regionalen Bedürfnissen entsprechen. Es ist wichtig und richtig, dass die Gemeinden als Kindergartenerhalter nicht nur die Verantwortung haben, sondern diese auch wahrnehmen – und das tun die Gemeinden auch in ganz großartiger Art und Weise. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.28
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.
19.28
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! In meinem Debattenbeitrag darf ich mich noch einmal mit einem Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2012 auseinandersetzen, bei dem es um die Finanzierung der Landeslehrer gegangen ist und dieser Bereich untersucht wurde. Ziel dieser Querschnittüberprüfung war die Darstellung und Beurteilung der Rechtsgrundlagen, der Ablauforganisation der Stellenpläne, die Richtigkeit der Abrech-
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