Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 130

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Es geht letztendlich darum, dass wir eine Versorgungssicherheit und -souveränität in diesem Land gewährleisten können. (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Auf diesem stabilen Weg von Bundesfinanzminister Dr. Michael Spindelegger können wir in die Zukunft schauen – mit mehr Verantwortung und weniger Stammtischpolemik. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Gemäß § 69 Abs. 6 der Geschäftsordnung weise ich die Regierungsvorlagen 50 der Beilagen und 51 der Beilagen dem Budgetausschuss zu.

16.18.413. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (043 HV18/14a) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache (127 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich sehe keine Wortmeldungen. Damit ist die Debatte (Abg. Kunasek: Doch! – Abg. Walter Rosenkranz: Moment!) – Pardon. In meinem Computer existieren Sie nicht, Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Das heißt aber nicht, dass Sie nicht zu Wort kommen. (Abg. Kogler: NSA! – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Herr Abgeordneter, nur zur Information: Es gibt 6 Minuten Gesamtrestredezeit. – Bitte.

 


16.19.36

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! – Auch wenn Herr Kollege Matznetter in seinem Zwischenruf gemeint hat, es wäre gut, wenn es mich nur im Computer geben würde: Das ehrt mich sehr, weil mir Lob aus dieser falschen Ecke wirklich selten zuteil wird. (Beifall bei der FPÖ.) Man sieht ganz ein­deutig, dass ich hier am Rednerpult jetzt aus Sicht der Freiheitlichen richtig am Platz bin, wahrscheinlich auch aus Sicht des Restes der Republik.

Meine Damen und Herren, wir müssen das deswegen ein bisschen erläutern, weil wir nämlich gegen diesen Antrag, der hier zur Beschlussfassung kommt, stimmen werden, und dann könnte der eine oder andere, vielleicht auch in der Berichterstattung, in den Medien, der Meinung sein, dass wir uns hier schützend im Schutze der Immunität vor unseren Bundesparteiobmann und Klubobmann und Nationalratsabgeordneten HC Strache werfen wollen – in einer Sache, die an sich in der juristischen Skurrilität nicht zu überbieten ist. Aber bitte, dazu sind Gerichtsverfahren da.

Ich darf Ihnen auch Folgendes sagen: Auch wenn die Auslieferung heute beschlossen wird – aber eine Auslieferung ist es ja gar nicht; darauf komme ich dann später noch zurück –, wird es keine Verurteilung, kein Strafverfahren geben. Es wird außer einer Einstellung in dieser Sache überhaupt nichts geben, und das wahrscheinlich noch vor der EU-Wahl, damit man keine Mythen und Mysterien in die EU-Wahlbewegung hineinschleppen kann.

Aber worum geht es hier? – Dem HC Strache wird im Rahmen einer Privatanklage vorgeworfen, dass eine Band, ein Komponist für einen beauftragten Wahlkampfsong


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