Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 132

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wird. Der wird verfolgt?! Aber weil er zufällig Abgeordneter ist, wird er nicht verfolgt?! (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Herr Kollege Rosenkranz, es ist nicht richtig, was Sie sagen! Es besteht bei einer Urheberrechtsverletzung – und das ist eine strafrechtlich relevante Tat – bei einer Wahlveranstaltung kein politischer Zusammenhang. Daher ist die Verfolgung gerechtfertigt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Stefan: Absurd! Das ist ein Kabarett!)

16.25

16.25.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird vom Berichterstatter keines gewünscht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 127 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 043 HV18/14a, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 91 UrhG wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusam­menhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag stimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

16.26.37Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Podgorschek, Mag. Kogler, Dr. Nachbaur, Dr. Hable, Kolle­gin­nen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Unter­suchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die Hypo Group Alpe-Adria.

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Werner Kogler, Dr. Kathrin Nachbaur, Rainer Hable und weiterer Abgeordneter

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Zur näheren Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die Hypo Group Alpe-Adria wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 18 Abgeordneten im Verhältnis SPÖ 5, ÖVP 5, FPÖ 4, Grüne 2, TS 1, NEOS 1 besteht.

 


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