Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 38

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dem neuen System, das mit Jänner dieses Jahres in Kraft getreten ist, wesentliche Verschlechterungen für die Frauen ergeben. Das ist ein Faktum, das wissen wir auch. Und zwar ist es so – wir wissen das ganz genau –, dass jährlich 5 000 Frauen an Brustkrebs erkranken – 5 000! Ich glaube, es gibt hier herinnen niemanden, der nicht eine Bekannte oder Verwandte hat, die betroffen ist.

1 600 Frauen sterben an dieser furchtbaren Krankheit. Daher ist hier alles zu tun, vor allem im Vorsorgebereich alles zu tun, um das zu verhindern. (Abg. Königsberger-Ludwig: Und deswegen gibt es ein Screening-Programm!) – Ja, Gott sei Dank gibt es das Screening, genau so ist es, aber es kann nicht sein, liebe Frau Kollegin, dass von diesem Screening Altersgruppen einfach ausgeschlossen sind, denn der Krebs orien­tiert sich nicht am Geburtsdatum, der Krebs orientiert sich nicht an Statistiken, der ist einfach da. Das muss man sehen.

Im alten System war es so, dass jede Frau, wenn sie wollte und wenn sie das Be­dürfnis hatte, zu diesen Untersuchungen gehen konnte. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Frauen unter 40 sind ausgeschlossen, Frauen über 70 sind ausgeschlossen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Das ist nicht wahr!) Und gerade die älteren Frauen kön­nen bei der Hotline anrufen; ich frage mich, wo sie die Nummer hernehmen. – Zuerst gehen sie zum Arzt, holen sich die Nummer der Hotline, dann rufen sie dort an, hängen eine Viertelstunde in der Schleife, warten, bis sie gehört werden – und dann bekom­men sie eine „Einladung“ zur Untersuchung zugeschickt. Das kann es doch bitte nicht sein!

Oder wenn dann auch noch provokant drinnen steht, sie können sich über das Internet anmelden. – Die älteren Damen sind sehr – wie soll ich sagen? – „tough“ und können das auch, aber das ist eine Hemmschwelle für viele Frauen, und das wollen wir nicht.

Wir wollen, dass die Möglichkeit nach wie vor für jede Frau, gleich welchen Alters, be­steht, dieses Mamma-Screening auf Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können, sie zahlen ja auch alle ein, das muss man auch einmal sehen. Es darf keine Diskrimi­nierung von Älteren oder Jüngeren geben. Ganz im Gegenteil! Es muss da dieses dua­le Einladungssystem mit einer Einladung geben, aber auch und vor allem die Möglich­keit, wiederum zum Arzt des Vertrauens gehen zu können, zum Hausarzt, zum Gynä­kologen.

Noch ein wesentlicher Punkt: Wenn das stimmt, was ich höre oder was mir gesagt wird, nämlich dass der Vertrauensarzt auch die Befundung nicht mehr bekommt, son­dern nur mehr das Röntgeninstitut (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig), dann, muss ich sagen, sind wir weit nach unten gesunken. Ich meine Folgendes: Sich nach internationalen Standards richten? – Ja, wenn diese besser sind (Präsidentin Prammer gibt das Glockenzeichen), aber ich bin sehr dafür, dass sich alle anderen Staaten nach uns richten, denn unsere Standards sind wesentlich höher. (Beifall bei der ÖVP.)

10.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karls­böck. – Bitte.

 


10.09.17

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und auch Damen und Herren zu Hause, die Sie die­se Diskussion verfolgen! Wenn wir heute so ein heikles Thema wie die Gesundheits­reform diskutieren, dann hat der interessierte Zuschauer immer wieder den Eindruck, dass sich das Ganze im Kreis dreht und bestenfalls an kleinen Rädchen gedreht wird. Ich behaupte, dass man eine so grundsätzliche Frage einmal von der anderen Seite aufrollen müsste. Man muss nämlich den Mut haben, die richtigen Frage zu stellen,


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