Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 48

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Wir können auf zwei großen Programmplanungsperioden aufbauen. Sie wissen, dass die ländliche Entwicklung von einem Österreicher in die Gemeinsame Agrarpolitik ein­gebracht und verankert wurde. Franz Fischler hat im Zuge der Agenda 2000 erstmals eine horizontale Verordnung für die Integration der verschiedenen Politiken in der Agrarstrukturpolitik, der Politik für die benachteiligten Regionen, eine integrierte ländli­che Entwicklungspolitik geschaffen. Kein anderes Mitgliedsland der Europäischen Uni­on hat von dieser Möglichkeit so ausgiebig Gebrauch gemacht wie Österreich, in der Periode von 2000 bis 2006 und in der Programmplanungsperiode, die wir hinter uns haben, von 2007 bis einschließlich 2013. Auf dieser Grundlage konnten wir aufbauen und ein sehr umfassendes ländliches Entwicklungsprogramm ausarbeiten und gestal­ten.

Jakob Auer hat es schon betont, wir haben auf der Grundlage der Erfahrungen die Evaluierung, dass das ländliche Entwicklungsprogramm, die erste und die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, 530 000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum sicherstellt und schafft. Zusätzliche 30 000 Arbeitsplätze wurden im ländlichen Raum in diesen Pe­rioden außerhalb des Landwirtschaftsbereiches geschaffen. Die regionale Wertschöp­fung sichert 175 000 land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Existenz.

Das ist auch hauptausschlaggebend dafür, dass die Abwanderungsraten geringer wur­den, wie ein Vergleich zeigt. Ich zitiere hier Professor Hofreiter von der Universität für Bodenkultur. Vor dem EU-Beitritt hatten wir regelmäßige Abwanderungsraten von 3 bis 5 Prozent aus der Landwirtschaft, heute sind wir bei 2,1 Prozent Abwanderung. Sie se­hen, die Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und insbesondere der ländlichen Entwicklungspolitik haben zu einer Verlangsamung des Strukturwandels geführt.

Die Herausforderungen für die Zukunft sind vielfältig. Wir müssen die ökologische Aus­richtung unserer Landwirtschaft erhalten, wir müssen Anreize für das Leben auf dem Land geben, wir müssen vor allem der Jugend und den Frauen Perspektiven im ländli­chen Raum geben. Wir müssen den ländlichen Raum offen halten als Lebens-, als Wirtschafts-, als Siedlungsraum, auch als Schutzraum und natürlich auch als Erho­lungsraum. Wir müssen daher die Grundversorgung bis in die letzten Talschaften hi­nein sicherstellen, wir müssen Infrastruktur erhalten, wir müssen Infrastruktur etwa im Bereich der Breitbandversorgung schaffen und ausbauen. Das ist unsere Herausforde­rung für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich betone, auch der soziale Zusammenhalt in den ländlichen Gemeinden draußen ist mir sehr wichtig. Deshalb wird es in diesem neuen ländlichen Entwicklungsprogramm auch als vorrangige Priorität angesehen, die sozialen Dienstleistungen auszubauen. Der Rechtsrahmen ist klar. Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde im Dezember 2013 auch die horizontale Verordnung festgelegt und verabschiedet. Auf dieser Grundlage haben wir die Programmgestaltung vorgenommen, auf der Grund­lage der Diskussion, die mit den Stakeholdern, mit den Sozialpartnern seit Mitte 2012 geführt wurde. Nikolaus Berlakovich sei dafür gedankt, dass er diese Initiative sehr früh eingeleitet hat

Im März 2014 haben wir uns mit den Landesagrarreferenten auf die Ausfinanzierung des neuen Programms geeinigt. Und auf der Grundlage der Partnerschaftsvereinba­rung, die wir vor Ostern in der Bundesregierung für alle Strukturinvestitionsfonds verab­schiedet haben, konnte ich den neuen ländlichen Entwicklungsplan in Brüssel zur Ge­nehmigung einreichen.

Wir haben übrigens – das möchte ich auch an dieser Stelle berichten – vom 8. bis 10. Mai in der Wildschönau eine internationale Konferenz zur ländlichen Entwicklung unter dem Vorsitz von Franz Fischler durchgeführt. Unter Mitbeteiligung des Europäi­schen Parlaments, der Europäischen Kommission, des Ausschusses der Regionen und des Europarates haben wir eine sehr hochrangige Debatte zur ländlichen Entwick-


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