mehr als 2 000 schriftliche Anfragen gegeben hat, kann ich mich ehrlich gestanden überhaupt nicht anschließen. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Wöginger: Eine ausgezeichnete Rede war das! – Abg. Kogler: Sie können erzählen, was Sie wollen, die Zahlen sind falsch, das Budget ist falsch! Oder Sie haben Brüssel belogen! Sie werden immer dreister! – Abg. Wöginger: Die gleiche Prozedur wie bei jedem Budget! – Abg. Lopatka – in Richtung Grüne –: Ihr seid immer dreister!)
12.30
Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.
12.30
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Mitglieder des Hohen Hauses, die beginnen, mir zuzuhören! (Abg. Lopatka: Zur Sache, bitte!)
Zur Sache: Grunderwerbsteuer. – Ich nehme mir die Freiheit heraus, diese Bundesregierung zunächst zu loben dafür (Demonstrativer Beifall des Abg. Lopatka.) – Hören Sie, Sie haben eh so ein Faible fürs Selbstlob, jetzt hätten Sie nicht so klatschen müssen!
Diese Bundesregierung hat der Versuchung widerstanden, die Grunderwerbsteuer wesentlich zu ändern oder auch zu erhöhen, sondern sie hat den Prozentsatz gleich hoch gelassen und hat für eine einfache Einhebungsart gesorgt.
Als Anwalt bin ich unter anderem funktionell auch Finanzamt, weil ich diese Grunderwerbsteuer für meine Klienten berechne und ich sie an das Finanzamt abführe. Und da ist eines der ganz wesentlichen Dinge, dass diese Steuer einfach zu berechnen ist. Diese 3,5 Prozent vom Kaufpreis beziehungsweise vom dreifachen Einheitswert, das ist eine einfache und gute Berechnungsmethode. Wenn wir jetzt wieder dazu kommen, dass die Einverleibungsgebühr von 1,1 Prozent gemeinsam eingehoben und abgeführt werden kann, entspricht das einer alten Regelung, die sich einmal bewährt hat. Sie ist aus einem etwas merkwürdigen Konkurrenzdenken zwischen Finanzministerium und Justizministerium aufgegeben worden und wird jetzt wieder angewendet.
Einfachheit – ganz besonders wichtig! (Beifall beim Team Stronach.)
Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass ich da auch die Immobilienertragsteuer veranlagen muss. Und sobald es hier zum Beispiel zu einem Ausbau kommt, ist es extrem schwierig, dies zu berechnen. Und daher weiß ich sehr genau, wovon ich spreche, wenn ich sage, es ist wichtig, die Einhebung der Grunderwerbsteuer auf einer einfachen Basis zu halten. Daher finde ich es gut, dass die Regierung diese Lösung hier gefunden hat.
Stellen Sie sich vor, bei der Immobilienertragsteuer würde ich dem Finanzamt jeden Monat etwas anderes melden. Was würden die von mir glauben? Das wäre sozusagen eine Einladung zur Prüfung. Wenn aber die Regierung zunächst von einem Budgetloch spricht und dann nach Brüssel einen Brief schreibt, dass alles ganz anders ist, dann gelten hier andere Regeln. Wir als Steuerzahler müssen verlässlich sein – und das muss in Wirklichkeit auch die Regierung sein! Und da, muss ich sagen, missfällt es mir schon sehr, dass wir mitten im Budgetprozess hier plötzlich ganz andere Zahlen bekommen.
Wenn ich gesagt habe, ich finde es gut von der Regierung, dass sie das gemacht hat, dann muss ich aber auch sagen: Kein Lob ohne Tadel!
Zum Beispiel: Vermögensteuer, die hier angesprochen worden ist und die auch versteckt hätte kommen können. – Der Herr Kollege Krainer hat ja auch in diese Richtung
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