Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 83

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Ich möchte meinen Redebeitrag zur heutigen Budgetbegleitgesetz-Debatte dazu be­nutzen, um – vielleicht ein bisschen bezugnehmend auf die heutige Aktuelle Stunde – auf die Frage der Gesundheitspolitik und auf die Frage der Verwaltungsvereinfachung, und zwar nicht aus Sicht der Gesundheit, sondern aus dem Gesichtspunkt des Sozial­ressorts, einzugehen.

Heute in der Früh ist vielfach kritisiert worden, dass das Gesundheitswesen sehr zer­splittert ist, dass es föderal strukturiert ist und dass der Bund relativ wenig Kompe­tenzen hat. Das war im Bereich des Sozialen auch so, und es ist dem Rudi Hundstorfer als Minister, aber auch dieser Bundesregierung gelungen, das in den letzten Jahren deutlich zurückzuführen.

Was war der Ausgangspunkt? – Schauen wir uns zum Beispiel die Pflegegeld-Debatte an! Im Bereich der Pflege war es so, dass das Pflegewesen total zersplittert war, das heißt, die Kompetenzen lagen bei Bund, Ländern und Gemeinden. Es gab 303 Ent­scheidungsträger in diesem Land, die in der unterschiedlichsten Art und Weise Einstu­fungen, die das Pflegegeld betroffen haben, durchgeführt haben. Nicht zuletzt und nicht zu Unrecht wurde das vom Rechnungshof kritisiert, wobei zum Teil – auch dieses Mal bezugnehmend auf die Gesundheitsdebatte – auch betreffend das Gesundheits­system auf diese Ungleichheiten Bezug genommen wurde.

Was hat Rudi Hundstorfer gemacht? – Er hat es mit der Pflegegeld-Reform geschafft, von 22 oder 21 Entscheidungsträgern österreichweit auf fünf herunterzukommen. Er hat es geschafft, das Pflegegeldverfahren deutlich zu verkürzen. Gefordert waren unter 60 Tage, wir waren zum Teil bei über 90 Tagen, und wir sind derzeit bei einem Stand von 54 Tagen.

Das heißt, Empfehlungen des Rechnungshofes wurden bereits in der letzten Periode, im letzten Jahr umgesetzt, und jetzt geht es weiter. Im diesmaligen Budgetbegleitge­setz findet sich eine möglicherweise sehr kleine Vereinfachung, aber etwas, was es Menschen, die Pflegekarenzgeld beziehen, erleichtern soll, in der Höhe zu dem An­gemessenen zu kommen. Das bedeutet wieder eine Verwaltungsvereinfachung, wo
man darauf schaut, dass das Geld dorthin kommt, wo es gebraucht wird, nämlich zu
den Menschen. Es werden in Österreich in den nächsten Jahren 2,5 Milliarden € an 450 000 Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher gegeben, und das ohne großen Büro­kratieaufwand und mit einer deutlichen Vereinfachung.

Daher ein Dank an Rudi Hundstorfer und sein Team, dass sie die Empfehlungen, die der Rechnungshof abgegeben hat, in dieser Art und Weise bereits umgesetzt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch einen Antrag einbringen, nämlich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kai Jan Krainer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Regierungsvorlage zum Budgetgesetz 2014.

Dieser Antrag wird wegen seines Umfanges verteilt, und ich darf ihn daher nur in sei­nen Grundzügen erläutern.

Es wird zu einer Änderung im Bundesstatistikgesetz kommen, wo es zur Bereinigung von Redaktionsversehen kommt. Im Rahmen des Scheidemünzengesetzes werden die Rückstellungen und Rücklagen neu geregelt. Im Rahmen des Ausfuhrfinanzierungsför­derungsgesetzes wird eine Festlegung des Verrechnungszeitpunktes auf den 1. Jänner 2015 geändert. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.40


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Oberhauser eingebrachte und in den Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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