Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 93

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vergleichbare nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die

in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind und

ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Grup­penträger finanziell verbunden sind (Abs. 4).

Gruppenmitglieder können nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft sein.“

2. Im Artikel 15 erhält die bisherige Novellierungsanordnung betreffend § 11 die Zif­fer 2.

3. Im Artikel 19 entfallen die Ziffern 3 und 4.“

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So viel zu meinem Abänderungsantrag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf mich abschließend sehr herzlich auch beim Budgetdienst bedanken, der uns wirklich hervorragend mit Material, das teil­weise durchaus auch kritisch gesehen wird, informiert, denn es ist für uns wichtig, dass wir außer den Budgetzahlen die entsprechenden Änderungen und alles, was dahin­tersteckt, genauestens erfahren, und dazu ist der Budgetdienst mehr als nötig. Das ist eine sehr sinnvolle Einrichtung.

Daher sage ich nur eines, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn wir werden uns jetzt dann drei Tage nur mit diesem Budget beschäftigen: Wir müssen endlich ein­mal in die Strukturen hineingehen, wir müssen endlich einmal auch wirklich Tabus bre­chen, denn nur dann können wir die Zukunft unserer Wähler, die Zukunft unserer Steu­erzahler und unserer Bevölkerung sichern. Eines muss klar sein: Die Menschen brau­chen wieder mehr Geld in den Taschen, damit sie eigenverantwortlich leben können und nicht abhängig sind von Transferleistungen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt, somit ordnungsgemäß eingebracht und steht in Verhandlung. (Abg. Jarolim – in Rich­tung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Podgorschek –: Für die Korrektur hätte man sich auch bedanken können!)

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvor­lage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Förderung des Filmstandortes Österreich (Filmstandortgesetz) erlassen wird sowie das Publizistik­förderungsgesetz 1984, das Presseförderungsgesetz 2004, das Bundesmuseen-Ge­setz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Staatsdruckereigesetz 1996, das Aktiengesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, die Gerichtsorganisationsnovelle Wien-Niederöster­reich, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Einkom­mensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Stabilitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Gesund­heits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Amtshilfe-Durchführungsgesetz, das Fi­nanzausgleichsgesetz 2008, das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, das Scheide­münzengesetz 1988, das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, das Niederlassungs-


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