Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 92

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Auf alle Fälle: 1 Milliarde € heißt es noch im Brief des Finanzministers. Dann wird rela­tiviert auf 600 Millionen €. Jetzt in der Vorwahlzeit – wir haben ja demnächst EU-Wahl – wollen wir gegenüber der EU als Musterschüler auftreten und präsentieren uns auch so. Zu Hause gilt dann eher das Primat der Untätigkeit und des Reformunwillens, und genau das ist es, was unsere Bundesregierung derzeit macht. (Beifall bei der FPÖ.)

Dementsprechend gibt es durchaus in ein paar Bereichen Vorwürfe der EU gegen uns. Betrachten wir das strukturelle Defizit, gebe ich dem Herrn Bundesminister sogar recht, denn ursprünglich hat die EU 1,6 Prozent strukturelles Defizit prognostiziert, und wir sind dann auf 1,1 Prozent heruntergekommen. Laut Budget bleiben wir dann aber auf diesem1 Prozent picken und sind von den von der EU geforderten 0,45 Prozent für 2015 sehr weit weg, und das ist auch ein Problem, das durchaus zu beachten ist. Da sehe ich jetzt nicht diesen erfolgreichen Weg; siehe diesen Brief aus Brüssel, der das eben ganz anders darstellt. Am 16. Mai hat Brüssel das ganz klar noch einmal aufge­zeigt. Ich darf einen Absatz aus dem Brief zitieren. Das ist aus meiner Sicht durchaus ein Alarmzeichen, auch wenn es von Brüssel sehr vorsichtig formuliert wurde.

Da schreiben sie – ich zitiere –:

„Dennoch kommt die Kommission auf der Grundlage ihrer Frühjahrsprognose 2014 und ihrer Bewertung der zusätzlichen Maßnahmen zu dem Schluss, dass die Gefahr einer Nichteinhaltung der Vorgaben der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts auch 2014 fortbesteht. Die Kommission fordert die österreichischen Behörden deshalb auf, sämtliche notwendigen Maßnahmen zu treffen, um 2014 und darüber hinaus die vollständige Einhaltung der präventiven Komponente des Pakts si­cherzustellen.“

Das ist eine ordentliche Drohung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Also so viel Milch und Honig fließen doch nicht in unserem Land.

Ich möchte jetzt jedoch auf die Budgetbegleitgesetze zu sprechen kommen. Diese fin­den ja zum Teil durchaus auch unsere Zustimmung, wie zum Beispiel das Grunder­werbsteuergesetz, aber es gibt durchaus Verbesserungsvorschläge.

Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs und weiterer Abgeordneter zum Budgetbegleitgesetz 2014 ein:

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Das Budgetbegleitgesetz 2014, 53 d.B., wird wie folgt geändert:

„1. Im Artikel 15 wird die neue Ziffer 1 eingefügt:

1. § 9 wird wie folgt geändert:

Abs. 2 lautet:

„(2) Regierungsmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländi­sche Körperschaften) können sein:

unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und ...“

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, Entschuldigung! Es müsste heißen „Gruppenmitglieder“, nicht „Regierungsmitglieder“.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (fortsetzend): Ich korrigiere! Natürlich! (Abg. Auer: Gut, wenn man einen Präsidenten der gleichen Fraktion hat!)

„(2) Gruppenmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländische Körperschaften) können sein:

unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsge­nossenschaften, die unter § 7 Abs. 3 fallen,

 


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