Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 186

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erreichen muss, dass man ein fertiges Diplomstudium haben muss – wir in Österreich noch haben. Es sind dies Jus, die Katholische Fachtheologie und die Pharmazie.

Wenn es das Ziel war, dass wir Studenten, Drittstaatsangehörige, die in Österreich stu­dieren, nur aus diesen drei Studienrichtungen hier behalten wollen, ist das in Ordnung. Ich glaube aber nicht, dass das das Ziel war. Dann stimmt aber etwas an diesem Gesetz nicht! Wir lassen Leute  (Abg. Walter Rosenkranz: Bologna ist keine heilige Kuh!) Bitte? – Herr Kollege Rosenkranz, das kann schon sein, aber es ist jetzt so. Wir diskutieren gerne über Bologna, das können wir gerne machen, aber momentan ist es einfach so.

Wir lassen also Leute in Österreich studieren, Drittstaatsangehörige. Die machen einen Bachelor, was ein vollwertiges Studium ist, und dann sagen wir ihnen: Bitte, geht wie­der nach Hause, denn mit einem Bachelor dürft ihr nicht hier bleiben. Die einzige Mög­lichkeit, dass sie herkommen und danach möglicherweise dableiben dürfen, ist dieses Diplomstudium oder ein darüber hinausgehendes. Wir wollen also offensichtlich nur Leute, die herkommen, um Jus zu studieren, Katholische Fachtheologie und Pharma­zie.

Was noch absurder ist – Kollege Hagen hat das angesprochen; jetzt ist er nicht im Saal, glaube ich –, ist die Sache mit den Einkommensschwellen, die man erreichen muss. Es ist faktisch so, dass das der Realität nicht entspricht. Bachelorstudienabsol­venten verdienen ungefähr 1 600 €, wenn sie fertig sind, selbst Diplomstudienabsol­venten 1 725 €. Das war eine Studie der Uni Wien. Und dann schreiben wir, dass sie ungefähr 2 000 € verdienen müssen.

Das Gesetz stimmt also hinten und vorne nicht, und es ist skurril, dass wir hier immer noch stehen und sagen: Diskutieren wir darüber, vielleicht sollten wir das einmal än­dern, und so weiter.

Das Absurdeste an der ganzen Sache ist, dass diese Regelungen nicht nur hinten und vorn keinen Sinn machen, sie kosten zusätzlich auch noch viel Geld. Statt dass wir uns darüber freuen, dass Leute zu uns kommen, hier studieren, danach hier bleiben, ihr Wissen einbringen und auch noch die Kosten, die ihr Studium verursacht hat, über Steuern über Jahre hinweg zurückzahlen, schicken wir sie wieder nach Hause. Das heißt, diese ganzen Regelungen sind nicht nur unlogisch, sie sind menschlich absurd, sie sind darüber hinaus volkswirtschaftlich auch vollkommen blödsinnig. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

18.22


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

18.22.54Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die Verhandlungen über den 5. Punkt der Ta­gesordnung wieder auf.

Als Nächster zu diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.

 


18.23.03

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, kurz BMSVG: Was ist der Inhalt der vorliegenden Gesetzesänderung? – Die vorgelegte Änderung des BMSVG ermöglicht es der Finanzmarktaufsicht, eine Veranlagungsgemeinschaft per Bescheid auf eine andere Vorsorgekasse zu übertragen.

 


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