Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 227

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Das heißt, es ist offensichtlich nicht gewährleistet, dass alle, die sich eine Ersatzpflege suchen, das Geld auch bekommen.

Das Zweite ist, dass man mindestens sieben Tage jemanden für die Ersatzpflege neh­men muss. Das Ministerium argumentiert da sehr eigenartig und sagt, es braucht einen Erholungseffekt von mindestens sieben Tagen. Viele Frauen trauen sich aber nicht länger als ein Wochenende, das ist eh schon ganz viel, von ihren zu pflegenden Ange­hörigen weg. Und es ist nicht einzusehen, warum das mindestens sieben Tage sein sollen. So eine Frau, eine Angehörige, die pflegt, sollte in jeder Hinsicht unterstützt werden, und wenn es auch weniger Tage sind! (Beifall bei den Grünen.)

Außerdem gibt es offensichtlich ganz, ganz markante regionale Unterschiede. Ich glau­be nicht, dass es von Tirol bis in die Steiermark unterschiedlich ist, wie Frauen zu Hau­se ihre Angehörigen pflegen, sondern dass es da offensichtlich ein massives Informa­tionsdefizit über das Angebot der Ersatzpflege gibt. Wir würden uns auch da Maß­nahmen wünschen, dass es einfach als Instrument bekannter wird, dass man, wenn man jemanden zu Hause pflegt, auch einmal kurz auf Urlaub gehen oder auch krank werden kann. Unsere Anfrage hat auch gezeigt, dass rund 30 Prozent der Personen, der Frauen, die die Ersatzpflege in Anspruch nehmen, einfach selber krank werden. Das geschieht nicht selten und zeigt, dass es ein ganz, ganz wichtiges Instrument ist, das rechtlich so weit gewährleistet sein soll, dass es auch wirklich alle in Anspruch nehmen können.

Ich würde mich freuen, wenn die Regierungsparteien diesen Antrag auch unterstüt­zen.  Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


20.49.07

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Geschätzte Frau Kollegin Schwentner! Ich denke mir, der An­trag ist sicher diskussionswürdig. Darüber, was Sie jetzt gesagt haben, dass man re­gionale Unterschiede hat und dass das Angebot, das es gibt, regional anscheinend sehr unterschiedlich bekannt ist, und über die Frage, ob eine Ersatzpflege eventuell bei wenigen Tagen auch genehmigt werden kann, darüber kann man sicher diskutieren.

Betreffend Rechtsanspruch haben Sie auch in der letzten GP diesen Antrag schon eingebracht, da hat ihn noch Kollege Öllinger eingebracht. Auch damals haben wir seitens der SPÖ schon darauf hingewiesen, dass es dieses Angebot der Ersatzpflege seit 2004 gibt und dass im Jahr 2009 die Einstufung der zu pflegenden Menschen he­rabgesetzt wurde auf die Pflegestufe 3, bei Demenzkranken sogar auf Pflegestufe 1 und bei minderjährigen Kindern auch auf Pflegestufe 1. Da ist eben zum jetzigen Zeit­punkt die Rechtslage so, dass man aus dem Unterstützungsfonds beantragen kann.

Ich denke, das ist aus unserer Sicht eine zurzeit gute Lösung, auch weil man viele andere Dinge im Bereich der Angehörigenpflege umgesetzt hat. Ich erinnere nur an die Sozialversicherungsabgaben, die man seitens des Bundes übernimmt, oder auch an die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit, die jetzt möglich sind. Also ich denke, es ist uns wirklich wichtig, pflegende Angehörige auch zu unterstützen.

Aber beim Rechtsanspruch sind wir halt im Moment noch der Ansicht, dass die jetzige Lösung, die es gibt, eine gute ist. Das auch, weil die Zahlen, die ich habe, von einer Nichtanerkennungsrate von 1 100, 1 200 Fällen im Jahr 2013 sprechen, bei einem An­tragsvolumen von 10 245 Anträgen. Also man sieht schon, dass es eine Reihe von An­trägen gibt. Noch dazu ist im Vorjahr dazugekommen, dass auch Landespflegegeldbe-


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