Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 226

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setz (BPGG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (243/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


20.44.19

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Beim ersten Durchlesen dieses Antrages der Kollegin der Grü­nen hat er einen sehr sinnvollen Eindruck gemacht. Natürlich ist das jetzt eine erste Lesung, aber er schließt schon an eine Reihe von Anträgen und Ansätzen an, die auch unser Behindertensprecher Norbert Hofer schon in der letzten Regierungsperiode im­mer wieder eingebracht hat, nämlich gerade im Bereich der pflegenden Angehörigen anzusetzen, da Erleichterungen oder auch Rechtssicherheit zu schaffen.

Sie wissen alle ganz genau, ohne die pflegenden Angehörigen, die ja immerhin 80 Pro­zent der Pflege in Österreich übernehmen, könnten wir wahrscheinlich dieses System der Pflege gar nicht aufrechterhalten. Es ist wahrscheinlich die schwierigste Zeit im Le­ben eines Menschen, einen Angehörigen zu pflegen. Es ist nicht nur eine psychische Belastung, es ist oft auch eine massive finanzielle Belastung, und da kann die Politik in Wirklichkeit nicht genug tun, um diese Menschen wirklich zu unterstützen.

Es ist vor allem ein Thema, das in den nächsten Jahren massiv zunehmen wird. Wir wissen alle, dass die demographische Entwicklung dazu führen wird, dass wir alle im­mer älter werden, dass aber damit natürlich auch verbunden ist, dass es immer mehr Personen gibt, die Pflegebedarf haben werden. Wir müssen daher danach trachten, wirklich auch die Angehörigen, die sich dazu bereit erklären – und das halte ich wirklich für eine ganz, ganz großartige Leistung –, in einer bestimmten Art und Weise zu unter­stützen.

Daher – so jetzt nicht irgendwelche Tücken aufkommen, das wäre mir aber nicht auf­gefallen –, würde ich meinen, ist dieser Antrag mit Sicherheit einer, der auf jeden Fall in die richtige Richtung geht und daher unterstützenswert ist. (Beifall bei der FPÖ.)

20.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schwentner. – Bitte.

 


20.46.08

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Danke, Frau Kollegin, für die Unterstützung. Es ist in der Tat so, dass in erster Linie, wie wir alle wissen, Pflege vor allem zu Hause stattfindet, Pflege vor allem im familiären Be­reich und Pflege vor allem durch Frauen in der Familie stattfindet. Frauen sind dieje­nigen, die ihre Angehörigen pflegen, die auch behinderte Kinder pflegen. Aber in dem Fall geht es in erster Linie um ältere Menschen, die lange Jahre gepflegt werden. Das, worauf der Antrag abzielt, ist dieses System der Ersatzpflege. Das ist ein neues, sehr begrüßenswertes Instrument.

Leider ist es so, dass es für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Ersatzpflege, wie Sie schon erwähnt haben, keinen Rechtsanspruch gibt. Das heißt, die Frau hat da­rauf, dass sie das Geld, das sie für die Ersatzpflege verbraucht hat, im Nachhinein zurückbekommt, keinen Anspruch. Es muss nicht sein, das hat auch eine Anfrage von uns ergeben, dass sie das auch wirklich bekommt. Die Differenz zwischen den Antrag­stellerinnen und jenen, die Ersatzpflegegeld bekommen haben, liegt bei ungefähr 1 700.


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