Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 84

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eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 bis 3 - Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanz­rahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.), Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (50 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 - BFG 2014) samt Anlagen (138 d.B.), sowie Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (51 d.B.): Bun­desgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2015 (Bundes­finanzgesetz 2015 - BFG 2015) samt Anlagen (139 d.B.) – TOP 2  BFG 2014, UG 10 - Bundeskanzleramt

Österreich leidet an einer aufgeblähten Verwaltung. Historisch gewachsene Strukturen wurden nicht an moderne Erfordernisse angepasst. Da Verwaltung immer neuen Bedarf an noch mehr Verwaltung erzeugt, ist eine Art Selbstbeschäftigungskreislauf entstanden. Dies ist in Österreich besonders ausgeprägt, wenngleich dies nicht die Schuld der Staatsbediensteten ist, sondern die der Regierungen. Immerhin mehren sich auch die Stimmen vieler Regierungsvertreter und Experten, die die Notwendigkeit entschiedener Reformmaßnahmen insbesondere in Hinblick auf den explodierenden Schuldenstand einmahnen. Trotzdem finden sich in den Budgetunterlagen keine maßgeblichen Reformansätze. In Hinblick auf die Wahlversprechen und die Gescheh­nisse nach der Wahl wie beispielsweise die „Budgetlochdebatte“ und die „Hypowahr­wahrheit“ in Kombination mit der Zeitdauer, die nach der Wahl vergangen ist, sind wenig zukunftssichernden Reformschritte von den Regierungsparteien zu erwarten - zudem der Finanzierungsvorbehalt im Regierungsprogramm als vorbeugendes Argu­ment gegen Reformen festgeschrieben ist.

Einerseits wurden zu viele und zu komplizierte Gesetze geschaffen, andererseits blieben unzeitgemäße, sinnlose und überflüssige Gesetze und Regeln unberührt. In jeder Gesetzgebungsperiode werden von den gesetzgebenden Körperschaften rund 60.000 Seiten neue Gesetzestexte produziert. Jedes kleinste Detail wird vorgeschrie­ben. Wir sind einfach überreguliert. Viel sinnvoller ist es, nur da einzugreifen, wo eine klare und verbindliche Regelung notwendig ist. Das würde viel Bürokratie ersparen und insbesondere unsere Unternehmer wieder wettbewerbsfähiger machen. Die Bürger brauchen keine dauernde Bevormundung, sondern mehr Freiheit und die Möglichkeit zur Entfaltung.

Bedauerlicherweise werden die bestehenden Strukturen sowie der gigantische Ver­waltungsapparat vor allem von den beiden Großparteien mit „Zähnen und Klauen“ verteidigt, weil sich dies über die Jahre in Wahrheit zu einem Versorgungsapparat für die Mitglieder und Funktionäre der Großparteien entwickelt hat. So sichern sie ihre Macht und den Wert ihrer Parteibücher.

Ein Beispiel dafür: Neben der „echten“ Verfassung, welche die Zuständigkeiten festlegt und vorgibt, welche Aufgaben der Staat, die Länder und Gemeinden zu übernehmen haben, gibt es noch eine zweite Verfassung: die sogenannte „Realverfassung“. Diese wird von Bünden, Kammern, politischen Parteien, den sogenannten „Sozialpartnern“ und anderen mächtigen Institutionen gesteuert. Die Pflichtmitgliedschaften bei Verbän­den und Interessensvertretungen (wie bei der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer) sowie die Überverwaltung kosten die Volkswirtschaft laut Einschätzung des Rechnungshofes jährlich mehr als 10 Milliarden Euro. Das Budget der Kammern geht mehr als zur Hälfte für ihre Selbstverwaltung auf. Profiteure sind somit in erster Linie die Politik und ihre Günstlinge. Deswegen wollen wir alle diese Zwänge abschaffen und den Bürgern ermöglichen, selbst zu bestimmen, wer sie vertreten soll. Wir wollen nicht die Kammern abschaffen, sondern die Zwangsmitglied­schaften.

 


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