Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 97

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tragenen Aufgaben nicht mehr ausreichen. So muss auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen seit dem Jahr 2013 der Dienstgeberbeitrag direkt vom Rechnungshof abgeführt werden. Da sein Budget nicht im gleichen Ausmaß erhöht wurde, stellt das eine indirekte Kürzung der für Prüfungen und andere Aufgaben vorgesehenen Mittel dar.

Andererseits wurden die Aufgaben des Rechnungshofs erweitert, ohne dass er dafür zusätzliche Mittel erhielt. Das betrifft die Gemeindeprüfungen, die Kontrollaufgaben aus dem Parteiengesetz, die sehr personalaufwändigen Aufgaben im Rahmen des Medien­transparenzgesetzes, zusätzliche Aufgaben auf Grund der Haushaltsrechtsreform und den EU-Stabilitätspakten. Weitere Aufgaben sind auf Grund der neuen finanzpoliti­schen Architektur Europas zu erwarten. Darüber hinaus soll der Rechnungshof mit Aufgaben im Zusammenhang mit dem Spekulationsverbot beschäftigt werden.

All das wird dazu führen, dass der Rechnungshof seine Prüfungstätigkeit einschränken muss. Das ist für das Parlament, das laut Verfassung für die Kontrolle der Regierung zuständig ist und dessen wichtigste Informationsquelle für diese Aufgabe der Rechnungshof und dessen Prüfberichte darstellen, inakzeptabel.

Kürzungen bei der Kontrolle sind aber auch äußerst unwirtschaftlich, da der Rech­nungshof Einsparungspotentiale aufzeigt, Verschwendung publik macht und einen effizienteren Mitteleinsatz ermöglicht. Der Rechnungshof erspart so der Republik ein Vielfaches der Kosten, die er verursacht. Beispiele, wo der Rechnungshof solche Ein­sparungen ermöglichte betreffen die Sozialversicherungsträger, den ORF, die ASFINAG Verkehrstelematik Projekte oder das Projekt Skylink des Flughafens Wien.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Änderung des Bundes­finanzrahmengesetzes vorzulegen, die sicherstellt, dass dem Rechnungshof der Mehraufwand durch den neu abzuführenden Dienstgeberbeitrag und die zusätzlichen Aufgaben abgegolten wird.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


13.01.28

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ja, was passiert mit dem Steuer­geld? Wie wird es eingesetzt? – Die Volksanwälte haben im Ausschuss erklärt, sie können mit diesem Budget leben, sie können ihre Aufgaben erfüllen, ihre Leistungen aufrechterhalten. Das ist der entscheidende Punkt, denn die Leistungen sind hervor­ragend. Ich sage ganz herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Zanger: Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel!)

Es sind vor allem ältere Menschen, die sich an die Volksanwälte wenden, wenn sie sich im Behördendschungel nicht mehr zurechtfinden können, wenn sie Hilfe brauchen. Nun ist geplant, auch die elektronische Information auszubauen – sehr schön. Frau Dr. Brinek hat uns aber im Ausschuss schon gesagt, dass es auch weiterhin diese


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