Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 96

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Es heißt hier blau auf weiß: Die Wahrnehmung der verfassungsgesetzlich vorgese­henen Aufgabe der Gebarungsprüfung kann dann nicht mehr mit dem entsprechenden Budget in vollem Umfang sichergestellt werden. – Das ist ein SOS-Ruf des Rech­nungshofes, und den treten Sie mit Füßen, wenn Sie entgegen Ihrem Eid, den Sie geleistet haben, entgegen Ihrem besseren Wissen das Budget des Rechnungshofes kürzen.

Das kann ich Ihnen auch nachweisen, das ist keine Polemik oder etwas dergleichen. Sie brauchen nur die Homepage des Rechnungshofes durchschauen, das kann jeder zu Hause nachschlagen: Jeder Rechnungshofbeamte, jede Rechnungshofbeamtin rentiert sich mehrfach. Wären mehr RechnungshofbeamtInnen tätig, könnten Milliarden eingespart werden. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Deshalb unsererseits folgender Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend angemessene budgetäre Ausstattung des Rechnungshofs

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Änderung des Bundes­finanzrahmengesetzes vorzulegen, die sicherstellt, dass dem Rechnungshof der Mehraufwand durch den neu abzuführenden Dienstgeberbeitrag und die zusätzlichen Aufgaben abgegolten wird.“

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Das sollten Sie unterstützen und sich nicht am Freitag entgegen Ihrem eigenen Eid, entgegen Ihrem eigenen Vorsatz gegen den Rechnungshof entscheiden.

Meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, dass Kontrolle in diesem Parlament wieder großgeschrieben wird und auch in diesem Budget großgeschrieben wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag wurde ausreichend unterstützt und ist ordnungsgemäß eingebracht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend angemessene budgetäre Ausstattung des Rechnungshofs

eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungs­vorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.) – UG 06

Begründung

Der Rechnungshof hat im Rahmen der Budgetverhandlungen 2012 vergeblich darauf hingewiesen, dass ab dem Jahre 2013 die Mittel zur Durchführung der ihm über-


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