Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 98

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hohe Anzahl an persönlichen Gesprächen geben wird, in der gleichen Qualität – wun­derbar.

Meine Damen und Herren, die Volksanwälte prüfen im Nachhinein, wenn sich jemand konkret über Missstände beschwert, also wenn etwa irgendetwas beim Pflegegeld nicht funktioniert. Nun haben sie aber auch noch einen zweiten, ganz großen Wirkungsbereich: Sie arbeiten präventiv, und zwar zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Kommissionen kontrollieren ganz unangemeldet sämtliche Einrich­tun­gen, in denen Freiheitsentzug möglich wird oder in denen es zu Freiheitsentzug kommt. Da gab es seit dem Jahre 2012 771 Kontrollen, davon mehr als 150 in Pflege- und Altenheimen.

Interessant dabei ist, die Mehrzahl der Pflegeheime bekam ein gutes Zeugnis aus­gestellt. Es kamen aber auch Probleme zutage, zum Beispiel, dass gewisse Medika­mente für Ältere nicht sinnvoll einzusetzen sind – darauf müsste also mehr Rücksicht genommen werden. Die Pflege hat sich an der Menschenwürde und an den Menschen­rechten zu orientieren. Wir wollen, dass die Pflegekräfte achtsam und respektvoll mit den Menschen umgehen. Wie kann das gelingen?

Da sprechen die Volksanwälte dankenswerterweise ein sehr gravierendes strukturelles Problem an, nämlich, dass jedes Bundesland eigene Heimgesetze, unterschiedliche Personalschlüssel, unterschiedliche Leistungsstandards hat. Die Volksanwaltschaft fordert hier einheitliche Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung. Wir können das nur unterstreichen. In der Pflege braucht es österreichweit einheitliche Qualitäts­standards. Wenn das von einer unabhängigen Kommission, von den Volksanwälten, auch so gesehen wird, so gibt das mehr Sicherheit für uns alle.

Meine Damen und Herren, wie gesagt, das Steuergeld ist in die Arbeit der Volksan­waltschaft sehr sinnvoll investiert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


13.05.00

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Die finanzielle Ausstattung des Rechnungshofes haben wir ja in den letzten Wochen und Monaten durchaus schon mehrmals diskutiert, aber vielleicht jetzt zum Schluss der Obersten Organe noch einmal eine Zusammenfassung und eine gewisse Abrundung dazu.

Wir haben den Rechnungshof mit verschiedenen zusätzlichen Aufgaben ausgestattet, konkret mit dem Transparenz-Gesetz, das bis dato 999 Personentage gekostet hat – also eine Periode, in der man 16 Prüfungen hätte abhalten können – oder dem Partei­en­gesetz mit bis dato 175 Personentagen Aufwand. Das ergibt drei Prüfungen, die nicht zustande kommen konnten, weil wir hier administrative Aufgaben eingezogen haben. Aber die finanziellen Mittel für diese administrativen Aufgaben haben wir nicht bereitgestellt.

Meine Damen und Herren, der Rechnungshof ist ein Organ des Parlaments. Wir hier sagen: Prüfe – prüfe die Verwendung des Steuergeldes! Wir hier sagen: Analysiere – analysiere uns das Einsparungspotenzial, das sich ergibt! Wir hier sagen: Berichte uns darüber! Und wir sind es auch, die sagen: Wir bezahlen das, weil es sich zigfach rechnet!

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

 


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