Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 149

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Aber wie treffen wir den sudanesischen Staat? – Und dann ist mir etwas aufgefallen, nämlich dass Österreich einen Schuldenschnitt für den Sudan machen möchte und dass das noch ausständig ist. Ich glaube, dort könnten wir ein Zeichen setzen, um so den Sudan in die Knie zu zwingen, sodass er die Menschenrechte einhält. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Durchführung des geplanten Schuldenschnittes für den Sudan aufgrund von Menschenrechts­verletzungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Falle des Vollzugs der Todesstrafe gegen Mariam Yahya Ibrahim Ishag durch den Sudan, den vorgesehenen Schuldenschnitt für den Sudan nicht durchzuführen, bis die Rechte auf Religionsfreiheit und Glaubens­wechsel – wie in der sudanesischen Übergangsverfassung von 2005 und in den internationalen Menschenrechten verankert – nachweislich respektiert werden.“

*****

Meine Damen und Herren, setzen Sie ein Zeichen für Menschenrechte! Das soll besonders ein Appell an die viel zitierten Gutmenschen, die wir ja auch hier im Haus haben, sein. Machen Sie den richtigen Schritt! Stimmen Sie für diesen Antrag! – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf der Abg. Windbüchler-Souschill.)

15.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Keine Durchführung des geplanten Schuldenschnittes für den Sudan aufgrund von Menschenrechts­verletzungen“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 bis 3 - Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrah­mengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.), Bericht des Budgetausschusses über die Regierungs­vorlage (50 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 – BFG 2014) samt Anlagen (138 d.B.), sowie Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (51 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2015 (Bundesfinanzgesetz 2015 - BFG 2015) samt Anlagen (139 d.B.) – TOP 2 BFG 2014, UG 12 - Äußeres

Im Sudan wurde die hochschwangere Mariam Yahya Ibrahim Ishag von einem Gericht in der Hauptstadt Khartum aufgrund von Glaubensabfall (Apostasie) und Abkehr vom Glauben verurteilt. Nachdem sie sich weigerte, vom Christentum zum Islam zu kon­vertieren, wie vom Gericht verlangt, wurde sie zum Tod durch den Strang verurteilt.


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