Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 150

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Zusätzlich wurde sie vom Gericht wegen Ehebruchs zu 100 Peitschenhieben verurteilt, da sie einen Mann mit christlichem Glauben geheiratet hatte und dies unter dem Gesetz der Scharia als nichtig angesehen wird. Momentan sind die schwangere Frau und ihr 20 Monate altes Kind im Gefängnis inhaftiert. Obwohl die Frau hochschwanger ist und die hygienischen Zustände in diesem Gefängnis für ihren Gesundheitszustand sehr kritisch sind, besteht nicht die Möglichkeit, sie in ein Krankenhaus zu verlegen. Das Sicherheitsrisiko sei zu groß, so die Begründung. Der Ehemann der Frau sitzt im Rollstuhl und wäre ohne seine Frau hilflos. Ebenfalls wurde dem Ehemann die Teilnahme am Prozess seiner Frau verweigert.

Mit Forderungen von 2,2 Mrd. US-Dollar war Österreich der drittgrößte Gläubiger des Sudans im Jahr 2011, wobei über 80 Prozent dieser Summe durch Verzugszinsen entstanden sind. Mit Stand 1.1.2014 betrugen die Schulden des Sudans bei Österreich gemäß BMF 1,66 Mrd. Euro. 2012 erließ Österreich Schulden in der Höhe von 81,5 Mil­lionen Euro (106 Millionen Dollar). Den Medien zufolge hätte Österreich, laut Dreijahres-Prognose des Außenministeriums, im Jahr 2013 dem Sudan 500 Millio­nen Euro nachsehen sollen. Der Schuldenschnitt wurde jedoch verschoben und soll im Jahr 2014 oder 2015 durchgeführt werden.

Es kann nicht sein, dass Österreich einem Land einen Schuldenschnitt gewährt, in dem die Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Sollte das Todesurteil tatsächlich vollzogen werden, ist der vorgesehene Schuldenschnitt für den Sudan auf keinen Fall durchzuführen, und zwar solange nicht, bis die Rechte auf Religionsfreiheit und Glau­benswechsel - wie in der sudanesischen Übergangsverfassung von 2005 und in den internationalen Menschenrechten verankert - nachweislich respektiert werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Falle des Vollzugs der Todesstrafe gegen Mariam Yahya Ibrahim Ishag durch den Sudan, den vorgesehenen Schuldenschnitt für den Sudan nicht durchzuführen, bis die Rechte auf Religionsfreiheit und Glaubens­wechsel – wie in der sudanesischen Übergangsverfassung von 2005 und in den internationalen Menschenrechten verankert – nachweislich respektiert werden.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Kurz. – Bitte.

 


15.27.23

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz: Sehr ge­ehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf mich zunächst für die Diskussion hier, aber auch für die Diskussion im Ausschuss bedanken und darf einleitend sagen, dass der Spardruck im öffentlichen Bereich leider Gottes auch vor dem Außenministerium nicht haltmacht.

Im Außenministerium gibt es eine stetig wachsende Zahl von Aufgaben, da die Welt immer globaler und internationalisierter wird, da Europa auch einen immer größeren Stellenwert einnimmt und da auch immer mehr Österreicher im Ausland leben. Wir versuchen trotz Spardrucks, insbesondere im Bereich des Services für Unternehmen


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