Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 160

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Ich denke mir, das ist auch kein besonderer Anreiz, denn auch der finanzielle Anreiz sollte da sein. Und man sollte sich wirklich überlegen, was man will. Ich glaube, wir sind uns einig, wir brauchen Polizei, wir brauchen mehr Polizei, die Sicherheit ist den Österreichern und Österreicherinnen wichtig, und man sollte sich schon überlegen, bei gewissen Aussendungen in den Medien diesen Berufsstand nicht zu verunglimpfen, sollte sich bei den Polizisten und Polizistinnen, die tagein und tagaus ihr Leben riskieren, bedanken und nicht mit sonderbaren Sachen kommen, mit Kennzeichnung, mit Dienstnummer außen tragen und so weiter. Ich glaube, das macht kein gutes Bild, und davon sollte man Abstand nehmen! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Plessl: Herr Kollege, wer hat die Kürzung veranlasst?)

15.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lausch und weiterer Abgeordneter

betreffend bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grund-ausbildung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanz­rahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundes-finanz­rahmen­gesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.), Untergliederung 11 – Inneres, in der 27. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 21. Mai 2014

Das Budget des Bundesministeriums für Inneres für das Jahr 2014 liegt im Bereich des Globalbudgets 11.02 Sicherheit bei knapp über zwei Milliarden Euro. Trotzdem ist es leider gelebte Praxis, dass Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundaus-bildung zu wenig verdienen, um eine Familie vernünftig erhalten zu können. Auch fehlen im ersten Jahr die Zulagen und Nebengebühren die dies erleichtern würden.

Gemäß einer schriftlichen Anfragebeantwortung der Bundeministerin für Inneres wer­den alle Exekutivbediensteten gem. § 36 VBG 1948 für die Dauer der polizeilichen Grundausbildung als Vertragsbedienstete des Bundes mit einem Sondervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung aufgenommen. Als Ausbildungsbeitrag gebührt ein Entgelt von monatlich 50,29 % des Gehaltes eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung in der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2. Die Bestimmungen des § 8a Abs. 2 VBG (Sonderzahlung) sind anzuwenden. Über die in den §§ 16 und 22 VBG 1948 iVm den §§ 16, 17, 17a und 17b GebG 1956 vorgesehenen Vergütungen gebühren während der ersten 12 Monate des Vertragsverhältnisses keinerlei sonstige pauscha­lierten Zulagen und Nebengebühren.

Damit auch geeignete Interessenten mit Familie nicht von vornherein auf Grund der Entlohnung auf die Bewerbung und Ausbildung zum Exekutivbeamten verzichten müssen und damit ein größeres Spektrum an tauglichen Bewerbern vorhanden ist, sollte eine bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grund-ausbildung gewährleistet werden. Eine Erhöhung des Budgets wäre dafür grund­sätzlich nicht von Nöten. Eine Reduzierung des Detailbudgets Recht/Asyl/Migration würde genug Budgetmittel zur Durchführung dieser Maßnahme freimachen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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