Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 275

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wählen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Kickl in Richtung Bundesminister Hundstorfer : Sie sagen nachher was dazu? Da muss ich noch warten? Bundes­minister Hundstorfer: In ungefähr zwei Stunden! Abg. Kickl: Sie sind unentspannt, irgendwie! Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, so unlocker, die Körper­haltung! Bundesminister Hundstorfer: Total entspannt!)

11.10


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Wurm eingebrachte Ent­schließungs­antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kickl, Ing. Hackl, Doppler, Walter Rauch und weiterer Abgeordneter

betreffend Absetzbarkeit von Mietvertragserrichtungskosten und Maklerprovisionen

Wohnen gehört neben Essen und Trinken zu den Grundbedürfnissen jedes Menschen. Dabei wird Wohnraum für den Durchschnittsbürger immer schwerer zu finanzieren. Dies ist mit ein Grund, dass laut Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz rund 1,4 Millionen Österreicher unter der Armutsgrenze leben. Neben den laufenden Miet- und Betriebskosten sind etwa die Mietvertragserrichtungskosten und die Maklerprovision für viele Wohnungssuchenden eine finanzielle Hürde.

Bei erfolgreicher Vermittlung des Abschlusses eines Mietvertrags durch einen Immo­bilienmakler ist an diese/diesen eine einmalige Provisionszahlung zu leisten.

Höchstbeträge für Maklerprovisionen

Höhe der Maklerprovision:

Befristung bis drei Jahre: 1 x Bruttomiete + 20 Prozent USt.

Befristung über drei Jahre und unbefristete Mietverträge: 2 x Bruttomiete + 20 Prozent USt.

In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll, den Mietern in Österreich als Kon­sumenten die Chance zu eröffnen, die Mietvertragserrichtungskosten und die Makler­provision von der Steuer abzusetzen. Mit einer Absetzbarkeit könnte man den Konsumenten in diesem Bereich eine tatsächliche Erleichterung verschaffen und so neben einem konsumentenschutzpolitischen auch ein soziales Ziel verwirklichen

Viele Menschen können sich so die Anmietung einer neuen Wohnung nur sehr schwer leisten und müssen sich für einen Wohnungswechsel, d.h. die Bezahlung der Mietvertragserrichtungskosten und die Maklerprovision sowie der Kaution oft schon einen Kredit aufnehmen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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