Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 276

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„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, die eine Absetzbarkeit von Mietvertragserrichtungskosten und Maklerprovisionen vorsieht.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


11.11.09

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist eine der größten Herausforderungen, vor denen wir zurzeit stehen. Ich habe das Budget gelesen, und jetzt sind wieder 170 Millionen € dafür vorgesehen. Ein großer Maßnahmenkatalog wird angeboten, durch den die Beschäftigung von behinderten Menschen unterstützt wird, was sehr wichtig ist. Viel Geld kommt auch aus dem Europäischen Sozialfonds. Daran sieht man, wie wichtig Europa ist. Im Hinblick auf die EU-Wahlen am Sonntag: Unbedingt wählen gehen!

Ich möchte auf zwei andere Dinge hinweisen. Das eine ist: Gerade der Lebensbeginn und das Lebensende sind sehr sensible Bereiche, wo es mehr soziale Unterstützung braucht. Wir haben mit dem Kinderhospiz, das aus dem Pflegefonds finanziert wird, eine wichtige und wertvolle Unterstützung vor allem für Eltern von Kindern in sehr schwierigen Lebenssituationen geschaffen. Diese Unterstützung braucht es aber auch am Lebensbeginn, denn Eltern, die ein behindertes Kind bekommen, wissen, wenn es geboren wird, überhaupt nicht, welche Unterstützungen es gibt, wohin sie sich wenden können, welche Förderungen es von Bund, Land und Gemeinde gibt. Da wäre eine Beratung wichtig, eine soziale und vor allem eine juristische Beratung, damit die Möglichkeiten, die es jetzt schon gibt, auch zugänglich gemacht werden. Da sollte ein entsprechendes Angebot entwickelt werden.

Ein weiterer Punkt, auf den ich eingehen möchte: Bei der letzten Sozialreferen­ten­konferenz wurde beschlossen, dass der Pflegebereich im Krankenhaus neu gere­gelt werden soll. Die Angehörigen des höheren Dienstes, Krankenschwestern und Kran­ken­pfleger, sollen nunmehr auch Leistungen an Pflegehelfer und Assistenzhelfer delegieren. Hier werden neue Berufsgruppen geschaffen.

Man muss sich das genau ansehen, aber ich finde es sehr bedenkenswert – und das kann auch in die falsche Richtung gehen –, dass es nicht mehr personenzentrierte Betreuung gibt, sondern mehr eine angebotszentrierte Betreuung.

Was aber nicht geschehen darf, ist, dass man dieses Modell, wenn man es im GuKG regelt, auf den ambulanten Bereich überträgt. Das wäre sehr problematisch, wenn eine Berufsgruppe der anderen die Türklinke in die Hand gibt. Im ambulanten Bereich – und die Leute wollen zuhause leben – braucht es mehr Möglichkeiten der Delegation von diplomierten Fachkräften an Laienhelfer, zum Beispiel an pflegende Angehörige oder persönliche AssistentInnen oder auch im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung.

Meine Damen und Herren, zuletzt möchte ich auf den aktuellen Vorfall in der Justiz­anstalt Stein eingehen, der wirklich sehr zu denken gibt. Ich begrüße es sehr, dass der Justizminister hier grundlegende Maßnahmen gefordert hat und auch umsetzen wird, denn es darf nicht sein, dass man einen Menschen, wenn er psychisch krank ist, einfach vergisst und ihm nicht die entsprechende Pflege und Betreuung zukommen lässt.

Das entspricht nicht der Menschenwürde, und in diesem Zusammenhang möchte ich, wie auch in meinen letzten Reden, wieder betonen, dass es wirklich wichtig ist, dass


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