Entschließungsantrag
der Abgeordneten Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konzept Generalüberholung des österreichischen Gesundheitswesens
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen umfasst:
Kompetenzbereinigung im Gesundheitswesen zwischen Bund und Ländern
Entlastung der Spitalsärzte durch eine Leistungsverlagerung in den niedergelassenen Bereich
Ärzte müssen endlich Ärzte anstellen dürfen
Abbau administrativer Belastungen sowohl im ärztlichen als auch im zahnärztlichen Bereich
Ausbildung der Turnusärzte an die heutigen Bedürfnisse anpassen“.
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Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
12.58
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Karlsböck soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Riemer und weiterer Abgeordneter betreffend Konzept Generalüberholung des österreichischen Gesundheitswesens,
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.) (UG 24).
Bereits heute herrscht im ländlichen Bereich ein Mangel an Ärzten, der sich weiter zuspitzen wird, weil in den nächsten zehn Jahren ein Drittel der heute tätigen niedergelassenen Ärzte in Pension gehen wird. Auch in Spitälern am Land fehlen bereits jetzt Ärzte.
An den Universitäten gibt es zu wenige Ausbildungsplätze für österreichische Studenten. Dadurch ist die medizinische Versorgung in Zukunft nicht mehr gesichert. Es droht eine Zwei-, Drei- oder aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften der Bundesländer sogar eine Neun-Klassen-Medizin.
Der Bundesminister für Gesundheit ignoriert dieses Problem. Mit der sog. Gesundheitsreform 2013 wurden die Missstände im Gesundheitswesen nicht beseitigt, die längst überfällige Kompetenzbereinigung ebenso wie die Finanzierung aus einer Hand wurde nicht einmal angedacht. Der Rechnungshof kritisiert dies in seiner Stellungnahme zum Ministerialentwurf eines Gesundheitsreformgesetzes 2013.
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