geeignet ist, die Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung in Österreich sicherzustellen.
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Ich danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)
16.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ertlschweiger, Msc, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung“
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 bis 3 - Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.), Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (50 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 – BFG 2014) samt Anlagen (138 d.B.), sowie Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (51 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2015 (Bundesfinanzgesetz 2015 - BFG 2015) samt Anlagen (139 d.B.) – TOP 2 BFG 2014, UG 31
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, hat trotz gegenteiliger Beteuerungen das Vorhaben einer kapazitätsorientierten Studienplatzfinanzierung sang und klanglos mittels der eingebauten Selbstauflösungsklausel im UG 2002 verschwinden lassen.
Der Inhalt dieser Bestimmung ist jedoch ein wesentlicher Bestandteil des „längerfristige(n) Ziel(s), die öffentlichen und privaten Ausgaben für den tertiären Bildungssektor nachhaltig und den Ansprüchen einer modernen Wissensgesellschaft entsprechend zu gestalten“ und damit für die Erreichung des von der Bundesregierung oftmals postulierten und zuletzt im Regierungsprogramm 2013-2018 festgeschriebenen Ziels „2% des BIP für tertiäre Bildungseinrichtungen bis 2020“ erreichen zu wollen, als essentiell anzusehen.
Das „2% des BIP-Ziel für die tertiäre Bildung“ wird mit den Bundesvoranschlägen 2014 und 2015 nicht erreicht werden. Bereits 2015 fällt der Anteil der Mittel für die tertiäre Bildung am nominellen BIP. Darin spiegelt sich die unzureichende Prioritätensetzung der Regierung auf essentielle Zukunftsbereiche wie Absicherung und Ausbau des Wissenschaftsstandortes Österreich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundeminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Beschlussfassung zu übermitteln, der geeig-
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