„Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen im Sinne der Reduktion von Bürokratie und Schaffung von mehr Freiheit für Unternehmer umzusetzen bzw. dem Nationalrat, wenn zur Umsetzung erforderlich, eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten:
Bürokratie-Check für alle neuen Gesetze vor ihrer Beschlussfassung: Verwaltungsaufwand für Unternehmer transparent aufzeigen
Effizientes Verfahrens-Monitoring: behördliche Genehmigungen beschleunigen
Streichung der Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung
Anzeige- statt Genehmigungspflicht für Bereiche, die eine Bagatellgrenze nicht überschreiten
Beseitigung sinnloser Bürokratie bei Beschäftigungsverhältnissen:
Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze
Modelle zur Entbürokratisierung der fallweisen Beschäftigung: Rechts-sicherheit schaffen und vor Beitrags- und Abgabennachforderungen schützen
Aufzeichnung über die geleisteten Arbeitsstunden vereinfachen: Abschaffung Meldepflichten und Ausweitung von Ausnahmen bei der Aufzeichnung von Ruhepausen
Beseitigung sinnloser Bürokratie bei Buchführung und Zahlungsverkehr:
Erfordernis eines Wareneingangsbuches streichen
Erhöhung der Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen
Anhebung der Umsatzgrenze in der Barbewegungs-Verordnung.“
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend Erneuern statt Besteuern! (UG 40)
eingebracht in der 27. Sitzung des Nationalrates am 23. Mai 2014 zu Tagesordnungspunkt 1:
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.)
Der Staat muss mit dem Geld der Steuerzahler besser wirtschaften. Vorrangiges Ziel soll dabei sein, die Staatsschulden zu senken, welche Jahr für Jahr Mittel für Zukunftsinvestitionen blockieren. Dann ist auch eine Senkung der Steuer- und Abgabenquote möglich, die eine spürbare Entlastung der heimischen Unternehmen und Leistungsträger bringen würde. Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein, braucht Österreich ein modernes Steuersystem, das transparent, flexibel und einfach zu verwalten ist.
Dabei darf es keinesfalls zur Einführung von Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuern kommen. Denn diese entziehen Unternehmen - sogar in Verlustjahren - direkt und indirekt Kapital. Das schwächt die Eigenkapitalstruktur, hemmt Investitionen und gefährdet Arbeitsplätze. Besonders eine Erbschafts- und Schenkungssteuer würde KMU treffen und Unternehmensübergaben durch die Besteuerung von Betriebsvermögen wie Gebäude, Lagerbestände, Maschinen gefährden. Das kann sich Österreich
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