Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 542

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Zum Strafvollzug im Allgemeinen: Faktum waren zu wenig Personal und überlastete Justizstrafanstalten, aber ich bin froh, sagen zu können, dass das Budget 2014 100 zusätzliche Planstellen im Personalplan der Justiz vorsieht. Das heißt, SPÖ und ÖVP beschließen 100 neue, zusätzliche Justizbeamte. Das ist eine notwendige Maßnahme, um die Lage in den Justizanstalten zu verbessern, aber wie wir wissen, ist die Arbeit der Menschen im Strafvollzug nicht immer einfach. Es ist eine Arbeit im Spannungsfeld von Freiheitsentzug. Es ist eine Arbeit, in der man mitunter täglich mit Aggression, Depression und weiteren Krankheiten konfrontiert wird, insbesondere, was den Maßnahmenvollzug betrifft, der ja heute hier schon kritisch angesprochen wurde.

Vor allem aber möchte ich sagen: Weit mehr als 90 Prozent der Justizwachebeamten leisten hervorragende Arbeit, und sie tun das für uns alle.

Kurz zum Jugendstrafvollzug: Die sozialdemokratische Position ist klar, nämlich Ja zu einer eigenen Jugendstrafanstalt, also Trennung der ganz jungen Häftlinge von den Älteren. Die Chance der Resozialisierung ist bei Jungen einfach sehr, sehr hoch, und diese Chance, sie in eine Zivilgesellschaft zurückzuführen, müssen wir nützen. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend auch noch Ja zu einem eigenen Jugendgerichtshof, aber vor allem auch Ja zum Projekt der neuen Strafanstalt in Wien mit der Jugendabteilung in Wien-Hernals! Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. – Bitte.

 


15.46.40

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Eines meiner Anliegen, das ich eigentlich schon seit zwei Jahren hier vertrete, ist: Ich glaube, dass die Gerichtsgebühren insbesondere bei den niedrigeren Streitwerten viel zu hoch sind. Das zeigt sich auch darin, dass das Budget bei den Gerichtsgebühren eigentlich einen Gewinn von 110 Millionen € gegenüber den Ausgaben ausweist, die aus diesem Posten zu bestreiten sind.

Wenn das auf Dauer geschieht, dann handelt es sich nicht um eine Gebühr, sondern um eine Steuer, und das müsste man auch entsprechend ausweisen, denn eine Gebühr ist eine Leistung für eine zu erbringende Dienstleistung und nicht mehr. Man sollte also die Problematik in Angriff nehmen, dass es sich da um eine Steuer handelt.

Das Zweite: Herr Bundesminister, ich glaube, Sie haben den richtigen Weg gefunden, im Strafausmaß bei den Delikten gegen Leib und Leben stärker einzugreifen und bei den Vermögensdelikten etwas nachzulassen. Bei den Vermögensdelikten sollte man die Wiedergutmachung in den Vordergrund stellen, denn dann hat der Geschädigte auch etwas davon.

Im Mandatsverfahren bin ich nicht ganz Ihrer Ansicht. Ich glaube, ein Jahr unbedingte Haft über das Mandatsverfahren ist zu viel. Man sollte jede Gefängnisstrafe einer Gerichtsverhandlung unterziehen. Wenn man glaubt, dass man mit einer bedingten Gefängnisstrafe oder mit einer Geldstrafe auskommt, dann bin ich auch für das Mandatsverfahren, aber nicht bei unbedingten Gefängnisstrafen, denn die sollten von einem Richter nach einer Verhandlung ausgesprochen werden.

Im Großen und Ganzen schätze ich aber Ihre sehr besonnene Art, mit der Krise in der Justizanstalt Stein umzugehen, und ich glaube, gemeinsam werden wir da Ansätze


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