Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 560

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„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, im Zuge der Gespräche mit Ländern und Sozialversicherung dafür einzutreten sowie alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass die zentralen Dokumente der Umsetzung der Gesundheitsreform – insbesondere aber die Landes-Zielsteuerungsverträge, die Bundes- und Landes-Jahresarbeitsprogramme sowie die Analysen, die im Rahmen des Bundes-Zielsteue­rungsvertrags im Rahmen der durchzuführenden Maßnahmen genannt werden –, an zentraler Stelle (etwa auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit) zugänglich gemacht werden.“

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Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

16.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Entschließungsanträge, die Herr Abgeord­neter Mag. Loacker eingebracht hat, sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhe­bung faktisches Pensionsantrittsalter

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmenge-setz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.), UG 23: Pensionen – Beamtinnen und Beamte

In den Wirkungszielen des BFG 2014 und 2015 wird jeweils die "Nachhaltige Sicherung des staatlichen Pensionssystems für die Sozialversicherten" angeführt. Es ist unumstritten, dass eine langfristige Finanzierbarkeit und damit Sicherheit nur mit einer Steigerung des faktischen Pensionsantrittsalters möglich ist.

Die Regierung hat sich laut Budgetbericht ein ambitioniertes Ziel dafür gesetzt und sieht die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters von 58,4 (2012) auf 60,1 (2018) vor. Diese Annahme wurde aber nicht in den Wirkungszielen zur Erfolgsmes­sung herangezogen. Es ist überaus fraglich ob diese Annahme eingehalten werden kann, insbesondere als die Kommission zur langfristigen Sicherung der Pensionen davon ausgeht, dass das faktische Pensionsantrittsalter bis 2018 lediglich auf 59,1 Jahre steigen wird.

Die Annahme der Regierung über das faktische Pensionsantrittsalter, welche als Grundlage für die Berechnung der Ausgaben im Pensionsbereich dient, ist deshalb kritisch zu betrachten, da diese Annahme möglicherweise nur getroffen wurden, damit die Ausgaben im Pensionsbereich nicht stärker steigen. Können die Annahmen zur Steigerung des faktischen Pensionsantrittsalters nämlich nicht erfüllt werden und die Annahmen der Kommission zur langfristigen Sicherung der Pensionen tritt ein, würde ein Pensionslücke von € 3,6 Mrd. aufklaffen.

Aus diesen Gründen ist es notwendig die Annahmen zur Entwicklung des faktischen Pensionsantrittsalters aus dem Budgetbericht, auch zur Erfolgsmessung der Wirkungs­ziele heranzuziehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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