Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 561

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, und insbesondere der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, die Erfolgsmessung der Wirkungsziele im Bereich Sozialversicherungen so abzuändern, dass die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters zur Erfolgs­mes­sung des Wirkungszieles „Nachhaltige Sicherung des staatlichen Pensionssystems für die Sozialversicherten“ herangezogen werden kann. Das Ziel der Entwicklung des faktischen Pensionsantrittsalters beruht dabei auf den Annahmen des Budgetberichtes zur Entwicklung des faktischen Pensionsantrittsalters, welches laut diesem bis 2018 auf 60,1 Jahre steigen soll.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pen­sions­automatismus

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmenge-setz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.), UG 23: Pensionen – Beamtinnen und Beamte

Unser Pensionssystem läuft gegen eine Wand. Das Hauptproblem stellt die nicht vorhandene Flexibilität unseres Pensionssystems dar. Die Menschen werden glück­licherweise immer älter, doch das faktische Pensionsantrittsalter hinkt hinterher. Die Zeit in Pension wächst deshalb immer weiter – hier ist es nötig anzusetzen. Aber nicht nur die Lebenserwartung in Bezug auf das Pensionsantrittsalter muss im Pensions­system berücksichtigt werden, auch wirtschaftliche Kennzahlen wie Preisindizes, Erwerbsbeteiligung  und die Produktivität müssen in Verbindung mit einer ständigen Weiterentwicklung und Anpassung des Pensionssystems betrachtet werden. Nur so ist die langfristige Sicherung unseres Pensionssystems zu garantieren.

Entlang von Richtprognosen wie Lebenserwartung, demographischer Entwicklung, Inflation, Produktivität, Beschäftigung etc. soll in Zukunft ein Pensionsautomatismus installiert werden.

Im Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“  der EU-Kommission wird insbesondere die Koppelung des Pensionsantritts­alters an die Lebenserwartung gefordert. Es geht dabei besonders darum eine Ausge­wogenheit zwischen Jahren der Erwerbstätigkeit und des Ruhestands herzustellen, der eine langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems gewährleisten soll. Simulatio­nen der Kommission zeigen in diesem Zusammenhang, dass eine Anhebung des Ruhestandsalters entsprechend der steigenden Lebenserwartung Budgeteinsparungen von mehr als der Hälfte des prognostizierten Anstiegs bei den Pensionsausgaben in den nächsten 50 Jahren bewirken kann.

Insbesondere hebt die EU-Kommission hervor, dass „[b]ei der Anhebung des tat-sächlichen Pensionsantritts- bzw. Renteneintrittsalters [] nicht darum [geht], die Interessen der Jungen gegen die der Alten auszuspielen, sondern um das richtige Verhältnis zwischen beiden. Wenn die Menschen ein paar der durch die gestiegene Lebenserwartung gewonnenen Jahre weiter im Berufsleben bleiben, bedeutet das nicht, dass ältere Menschen – zum Nutzen der jungen – um ihren wohlverdienten Ruhestand gebracht werden. Es bedeutet auch nicht, dass ältere Arbeitskräfte Jobs


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