Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 562

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besetzt halten, die sonst für jüngere zur Verfügung stünden. Die Mitgliedstaaten mit der höchsten Erwerbsquote für ältere Arbeitskräfte verzeichnen zum Teil auch die niedrigsten Quoten bei der Jugendarbeitslosigkeit. Langfristig ist die Anzahl der Arbeits­plätze keine feste Größe, sondern hängt vor allem vom Angebot an qualifi­zierten Arbeitskräften ab, was wiederum ein wichtiger Wachstumsmotor ist. Die gestie­gene Verfügbarkeit erfahrener, älterer Arbeitskräfte wird das Wachstumspotenzial Europas erhöhen und dadurch mehr Chancen und bessere Lebensbedingungen für Junge und Alte schaffen. Bessere Chancen für Menschen jeden Alters lautet auch das Ziel des Europäischen Jahres des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012.“

Wie eine Studie von EcoAustria zeigt betragen mit dem vorliegenden Budget die implizierten Staatsschulden 271,5% des BIP. Würde ab 2019 ein Pensionsauto­matis­mus eingeführt, wodurch das Pensionsantrittsalter an die steigende Lebenserwartung abgepasst würde, würden sich diese implizierten Staatschulden um 125% senken und wesentlich zu einem ausgeglichenem Budget beitragen und Mittel für wirkliche Zukunftsinvestitionen freisetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie­rungsvorlage vorzulegen, die einen Pensionsautomatismus vorsieht, sodass das Pen­sionsantrittsalter dynamisch an verschiedene demographische und wirtschaftliche Kennzahlen, insbesondere an das steigende Lebenserwartung, aber auch die Erwerbs­beteiligung älterer ArbeitnehmerInnen und die Produktivität, angepasst wird.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung größtmöglicher Transparenz im Rahmen des Planungs- und Umset­zungsprozesses der Gesundheitsreform

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.), UG 44 – Finanzausgleich

Mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit haben Bund, Ländern und Sozialversicherung den Rahmen für die Etablierung eines partnerschaft­lichen Zielsteuerungssystems zur Umsetzung der Vorhaben der Gesundheitsreform abgesteckt. Viele Reformvorhaben (etwa der Ausbau der Primärversorgung und des tagesklinischen Bereichs sowie die Etablierung einer einheitlichen Leistungsdokumen­tation), die damit realisiert werden sollen, sind begrüßenswert, wenngleich die Wahl privatrechtlicher Verträge, die zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung abge­schlossen werden, als zentrales Steuerungsinstrument einer des der dringendsten Strukturreformvorhaben durchaus hinterfragbar ist.

 


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