Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 563

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Problematisch ist in diesem Zusammenhang aber vor allem der Umstand, dass die Zielsteuerung zwar eine gegenseitige Information und Konsultation der Vertrags-partner über beabsichtigte Maßnahmen, die im jeweiligen Wirkungsbereich getroffen werden und Auswirkungen auf den anderen Versorgungssektor haben können, um­fasst, die einzelnen Schritte des Planungs- und Umsetzungsprozesses für die Bür­gerIn­nen aber weitgehend intransparent bleiben. Das führt mitunter zu Verunsicherung und Vertrauenskrisen, die in der Debatte um die Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte längst offenkundig geworden sind.

Im Rahmen einer an den Werten Transparenz, Offenheit und Verantwortlichkeit orientierten Reform muss die Einbindung aller Betroffenen aber selbstverständlich sein. Hierzu gehört in Hinblick auf die Gesundheitsreform natürlich auch die Bereitschaft, alle Informationen, Daten und Fakten, auf deren Basis die zukünftige Ausrichtung des Gesundheitswesens erfolgt, zu veröffentlichen und allen Interessierten zur Verfügung zu stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, im Zuge der Gespräche mit Ländern und Sozialversicherung dafür einzutreten sowie alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass die zentralen Dokumente der Umsetzung der Gesundheitsreform - insbesondere aber die Landes-Zielsteuerungsverträge, die Bundes- und Landes-Jahresarbeitsprogramme sowie die Analysen, die im Rahmen des Bundes-Zielsteuerungsvertrags im Rahmen der durchzuführenden Maßnahmen genannt werden -, an zentraler Stelle (etwa auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit) zugänglich gemacht werden.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


16.40.21

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das vorliegende Budget beinhaltet Wirkungsziele, zum Beispiel Gender Budgeting, und das soll Gleichstellung tatsächlich ermöglichen.

Teilweise gibt es im Budget ernsthaft erkennbare Absichten, das auch wirklich zu wollen, allerdings: In einzelnen Ministerien findet sich auf oberster Führungsebene keine einzige Frau! Und wir werden sehen, ob es in nächster Zeit gelingt, auch dort die gläserne Decke zu durchstoßen. (Beifall bei der SPÖ.)

Was waren die Herausforderungen bei dieser Budgeterstellung? – Es war von allen Beteiligten große Spargesinnung erforderlich, großes Augenmaß, um dann aus der Gesamtverantwortung heraus die richtigen Entscheidungen treffen zu können.

Was heißt das? – Das heißt, dort investieren zu können, wo es tatsächlich notwendig ist, und zwar trotz Krise. Und das gewährleisten die Budgets 2014 und 2015.

Was betrifft das notwendigerweise? – Beispielsweise die Ausbildungsgarantie für Jugendliche bleibt voll aufrecht.

 


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