Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 63

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

In Bezug auf die ÖH möchte ich noch eine besondere Skurrilität, eine besondere Be­denklichkeit, die in den letzten Tagen offenkundig geworden ist, ansprechen. Wir wol­len natürlich nicht, dass die ÖH mit noch mehr Geld gefüttert wird – aufgrund mehrerer Vorkommnisse in der Vergangenheit. Ich erinnere nur an das Café Rosa, ich erinnere nur an die Autobusse, die dafür bezahlt werden, Berufsdemonstranten nach Wien zu einem friedlichen Ball herbeizukarren, und dergleichen.

Jetzt kommt noch etwas dazu: Die Freiheitliche Partei in Salzburg beklagt, dass sie zu einer Diskussionsveranstaltung der ÖH nicht eingeladen worden ist. Die Antwort, die in einem Satz von den Grünen Studenten und dem VSStÖ, also den Sozialistischen Stu­denten, gekommen ist, möchte ich Ihnen vorlesen:

, dass zwar jede Partei eine Existenzberechtigung hat, sich daraus jedoch noch lan­ge nicht der Anspruch ableitet, deswegen als Wahlpartei bei demokratischen Wahlen antreten zu dürfen.“ (Abg. Neubauer: Unglaublich!)

„Die ÖH Salzburg nimmt zur Kenntnis, dass die FPÖ in Österreich als Wahlpartei zuge­lassen ist“, findet aber, dass sie eine undemokratische Kraft ist und deswegen kein An­spruch darauf besteht, am demokratischen Prozess teilzunehmen und mitzubestimmen.

Das, meine Damen und Herren, ist ein Skandal! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich ersuche die Klubobleute von SPÖ und Grünen, sich davon eindeutig abzugrenzen. Ich kann nur in Ihre Reihen rufen: Wehret den Anfängen, retten und schützen wir die Demokratie, solche Kräfte haben in einem demokratischen Prozess tatsächlich nichts verloren! (Beifall bei der FPÖ.)

10.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Uni­versitätsprofessor Dr. Töchterle. – Bitte.

 


10.43.45

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Ich bin gebeten worden, speziell die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Altenberg aus dem Mühlviertel herzlich zu begrüßen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde auf die Themen, die mein Vorred­ner angesprochen hat, nur in diesen Fällen eingehen, die zur Sache geäußert wurden, die jetzt zur Debatte steht. Ich bin dafür, dass wir zur Sache reden und nicht alles Mög­liche traktieren.

Die Sache ist, dass wir zwei Gesetze novellieren. Das eine ist das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz, in dem wir das Wahlrecht massiv ändern und einige weitere Aspekte erneuern, und das andere ist das Hochschul-Qualitätssicherungsge­setz.

Das Hochschülerschaftsgesetz, insbesondere die Prozedur der Wahl, ist schon seit Längerem in Debatte. Ich habe mich seinerzeit als Minister bemüht, es zu novellieren, habe aber immer eine Bedingung beachten müssen, die da hieß: Es müssen alle grö­ßeren Fraktionen mit einer solchen Reform einverstanden sein, analog zu einer Wahl­rechtsreform insgesamt, wofür man auch eine breite Mehrheit braucht. Diese breite Mehrheit ist jetzt zustande gekommen. Alle größeren Fraktionen haben sich auf ein neues Wahlrecht geeinigt, deswegen können wir es heute erfreulicherweise zur Be­schlussfassung vorlegen. Das ist wirklich erfreulich – von der Genese der Einigung her, aber auch von der Sache.

Es kommt nun wieder die Direktwahl in die Bundesvertretung, es kommen ein paar an­dere wichtige Neuerungen, zum Beispiel das passive und aktive Wahlrecht aller Stu-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite