Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 65

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spricht ganz grundsätzlichen demokratischen Prinzipien. Eine Stimme von einer klei­nen Universität ist wesentlich mehr wert als eine Stimme von einer großen Universität.

Dieser Versuch, die ÖH mundtot zu machen, ist kläglich gescheitert, muss man sagen. Die ÖH ist laut und kritisch geblieben, trotz dieses Versuches und auch trotz der er­schwerten Bedingungen, die diese Wahlrechtsänderung damals mit sich gebracht hat. Es hat zehn Jahre gedauert, um diese langjährige Forderung der ÖH, aber auch der Studierenden – 84 Prozent der Studierenden waren immer gegen die Abschaffung der Direktwahl –, das wieder zurückzunehmen und die Direktwahl der ÖH wieder einzufüh­ren, umzusetzen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ein weiterer Punkt, der mich bei dieser Novelle sehr freut, ist, dass zum ersten Mal das passive Wahlrecht für ausländische Studierende vergeben wird. Es ist fast zwanzig Jahre her, dass Maria Vassilakou, inzwischen Vizebürgermeisterin in Wien, Generalse­kretärin der ÖH war. Das war damals eine Protestkandidatur, sie hat nicht gewählt wer­den können. Das ist bis zum Verfassungsgerichtshof gegangen. Ich bin sehr froh darü­ber, dass es jetzt eine Änderung gibt, sodass die Studierenden, die in Österreich stu­dieren, sowohl wählen als auch selbst in Vertretung gehen können. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, und ich hoffe sehr, dass die ÖH auch Beispiel gebend für alle ande­ren Wahlrechte ist. Das ist seit vielen, vielen Jahren eine grüne Forderung. Maria Vas­silakou wird sich heute sehr freuen – zwanzig Jahre ist es her. (Beifall bei den Grünen.)

Trotz all dieser Punkte gibt es auch einen negativen Punkt in dieser Novelle. Es geht um die Ausweitung der Kontrollrechte, und zwar in einem Ausmaß, das man bei einer anderen Interessenvertretung nie zulassen würde. Das Ministerium erhält die Möglich­keit, unter bestimmten Bedingungen ÖH-Vorsitzende abzusetzen. Diese Regelung kann aus meiner Sicht missbräuchlich verwendet werden. Die ÖH wird umfassend kon­trolliert – auf politischer Ebene, von ihren eigenen Gremien, von der Kontrollkommis­sion und auch durch eigene Rechnungsprüfer in Bezug auf Jahresabschlüsse und so weiter. Diese Maßnahme ist definitiv überbordend, nicht notwendig und widerspricht auch grundsätzlichen demokratischen Prinzipien.

Die ÖH ist grundsätzlich in Opposition zum Ministerium, wenn es Streitigkeiten gibt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum eigentlich „grundsätzlich“?) Das Ministerium ist der natürliche Gegner der ÖH. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Warum ist das ein „natürlicher Gegner“?) Es gibt natürlich Kooperation, aber es gibt viele Bereiche, gera­de was die Studiengebühren betrifft, in denen das Ministerium der erste Ansprechpart­ner ist. Es muss darauf geachtet werden, dass das nicht missbräuchlich verwendet werden kann. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Bitte sagen Sie das noch einmal mit dem „natürlichen Gegner“!)

Ein weiterer Punkt ist, dass die Beschlüsse bis zu sechs Monate aufgehalten werden können. Auch das ist ein massiver Eingriff in die Funktionsfähigkeit der ÖH, und des­halb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

Der in 136 der Beilagen enthaltene Gesetzesentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002 sowie weitere Gesetze geändert werden, wird wie folgt geän­dert:

In Artikel 1 entfallen in § 63 die Abs. 7 und 9. Der bisherige Abs. 8 erhält die Bezeich­nung Abs. 7.

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