Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 109

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geln die Grünen als Steigbügelhalter. Das ist schäbig, das ist nicht in Ordnung! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Wir haben in den letzten Tagen gemeinsam mit den Grünen noch einiges erreicht. Deswegen bringe ich hier auch den Abänderungsantrag

der Abgeordneten Oberhauser und Wöginger ein, der verteilt wurde und den ich Ihnen jetzt in den Grundzügen erläutere.

Der Abänderungsantrag betrifft den Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 151 der Beilagen. Darin ist enthalten, dass wir für zukünftige Pensionen die Grenze bei der doppelten Höchstbeitragsgrundlage, nämlich bei diesen 9 060, unter 10 000 €, fest­halten. Und im Art. 6 ist die letzte Forderung des Rechnungshofes enthalten – auch das sei hier gesagt –, eine Durchrechnung auch bei den OeNB-Pensionen anzustellen, mit einem gleichzeitigen Verlustdeckel.

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Herr Abgeordneter Kickl, wir haben seit Dezember letzten Jahres wirklich extrem gute Verhandlungen geführt. Es ist viel weitergegangen – die Abgeordnete Schwentner hat es vorhin schon gesagt –, von 3 auf 27 Artikel. (Abg. Kickl: Wir hätten uns noch ein bisschen Zeit lassen sollen!)  „Ein bisschen Zeit lassen“ heißt, dass Sie weitermachen wollten in der Frage: Wie komme ich durch? – Und zwar mit einer Forderung, die nie gegangen wäre (Abg. Kickl: Na ja, wenn es ein berechtigtes Anliegen ist!), denn eine Föderalismusreform gleichzeitig mit einer Sonderpensionsregelung, da war Ihnen klar, dass wir das nicht zusammenbringen.

Es ist ewig schade darum, dass Sie den Weg so zugemacht haben, das auf einer brei­teren Basis zu tragen. Wir alle wissen, was der Grund ist: Es ist gut, es lässt sich gut tragen. Wie gesagt, selbst Marin sagt (Abg. Kickl: ... betätigt sich als Hellseherin!), es lässt sich damit gut Politik machen. Sie machen das; in diesem Sinne, glaube ich, wer­den hoffentlich die Wählerinnen und Wähler da nicht mitspielen.

Bevor ich jetzt gehe, lassen Sie mich noch ganz herzlich die HTL Steyr grüßen, die sich hoffentlich diese Diskussion hier anhört, ihre Schlüsse daraus zieht (Zwischenrufe bei der FPÖ) und weiß, dass es gescheiter ist, sich auf ein Pensionssystem zu verlas­sen, wo es auch für Menschen mit höheren Pensionen einen Verfassungsschutz und einen Rechtsanspruch gibt, genauso wie für die Menschen mit niederen Pensionen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, August Wöginger und Kolleginnen und Kol­legen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 151 der Beilagen über die Regierungsvorlage 140 der Beilagen betreffend ein Sonderpensionenbegrenzungsge­setz.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Verfassungsbestimmung - Änderung des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre) wird wie folgt geändert:

 


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