Ich zeige Ihnen eine Berechnung, damit man in Zahlen gegossen sieht, wie sich das auswirken würde, würde man das Trinkgeld aus der Sozialversicherungsbemessung herausnehmen. Ich habe hier den Kollektivvertrag für das Gastgewerbe in Niederösterreich. Der Bruttomonatslohn eines Restaurantfachmanns mit Lehrabschlussprüfung ab 25 Dienstjahren – das ist im Hotel- und Gastgewerbe ja nicht alltäglich – beträgt demnach 1 732,60 €. Ich habe für die Sozialversicherung ein monatliches Trinkgeld von zirka 600 € unterstellt. Das würde zur Folge haben, dass diese Person, wenn sie arbeitsunfähig wird, bis zum 43. Tag ein Krankengeld – die Bemessungsgrundlage sind 50 Prozent – von 1 166,30 € beziehen könnte. Würde man dem vorliegenden Antrag folgen, dann wäre dieses um 300 € geringer, ab dem 43. Tag, sollte der betroffene Dienstnehmer länger im Krankenstand sein, wäre es sogar um zirka 360 € pro Monat geringer. (Zwischenruf des Abg. Haider.)
Was das Arbeitslosengeld betrifft – im Saisonbetrieb werden die Dienstnehmer auch arbeitslos –, wäre dieses um zirka 190 € im Monat niedriger, was eine Schlechterstellung bedeutet. Die Notstandshilfe würde bei dieser Person zirka 49,10 € pro Monat ausmachen.
Hier sehen wir schon, dass, würden wir dem vorliegenden Antrag folgen, dies eine wesentliche Verschlechterung für die Dienstnehmer gerade in jenen Bereichen, die sehr flexibel sind und wo der Lohn nach dem Kollektivvertrag nicht sehr hoch ist, bedeuten würde.
Wir Sozialdemokraten treten nicht dafür ein, dass Dienstnehmer weniger Sozialleistung bekommen, sondern treten dafür ein, dass sie vom Brutto mehr netto im Geldbörsel haben und eine zukünftige Steuerreform im Geldbörsel spürbar wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.
19.48
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor allem meine Damen und Herren von der SPÖ, ich kann diesen Ansatz absolut nicht nachvollziehen. Die Trinkgelder sind erstens kein fixer Lohnbestandteil. Sie wissen doch selbst, dass Trinkgelder Schwankungen unterliegen. Diese sind abhängig, sage ich, von der Laune des Kunden, auch von so absurden Dingen wie dem Wetter. Die sind abhängig davon, wie viel ich in diesem Monat überhaupt arbeite. Wenn ich im Krankenstand oder im Urlaub bin, dann bekomme ich kein Trinkgeld. Das heißt, sozusagen zu argumentieren, das ist fix und darum kann ich auch Sozialversicherungsbeiträge davon einheben, das ist einmal nicht schlüssig.
Der zweite Punkt: Sie sagen, wenn diese pauschalierten Beträge nicht zur Bemessungsgrundlage dazukommen und somit nicht in die weiteren Berechnungen mit einfließen, dann hat dies zur Folge, dass die Sozialversicherungsbeiträge niedrig sind und deshalb dann auch die Leistungen wie Arbeitslosengeld, Pension et cetera.
Da gehen Sie doch am Kernproblem vorbei. Das Kernproblem sind die niedrigen Löhne in dieser Branche, sowohl bei FriseurInnen als auch im Gastgewerbe. Das ist das Problem! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
Unterstützen Sie dort die Forderung nach höheren Löhnen! Schauen Sie, dass Sie mit den Kollektivverträgen auf die Reihe kommen! Seit Jahren versprechen Sie uns das und verhindern eine gesetzliche Lösung, wie wir sie fordern.
Es braucht existenzsichernde Mindestlöhne. Dann sind die Sozialversicherungsbeiträge hoch genug, um im Falle der Arbeitslosigkeit und später in der Pension auch eine
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