Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 251

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19.42.26

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe im März diesen Antrag eingebracht, da es ja seit dem Jahr 2005 so ist, dass gemäß § 3 Einkommensteuergesetz die Trinkgel­der nicht mehr einkommensteuerpflichtig sind, wohl aber als Grundlage für die Bemes­sung der Sozialversicherung herangezogen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe den Antrag gestellt, diese für die Berechnung der Sozialversicherung nicht mehr heranzuziehen, wofür sich auch – und das wird den Kollegen Wöginger interes­sieren –, wahrscheinlich auch im Lichte der Arbeiterkammerwahlen, der ÖAAB Oberös­terreich, Arbeiterkammer-Vizepräsident Feilmair ausgesprochen hat.

Wörtlich sagt er: „  die derzeitige Regelung ist für viele Arbeitnehmer ungerecht. Trinkgelder sind eine freiwillige Leistung, der tatsächliche Bezug ist schwer feststellbar. Sie sind ein finanzieller Anreiz für besondere Dienstleistungen gerade in jenen Beru­fen, die ohnehin zu den Niedriglohn-Branchen zählen.“

Und die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Kärnten hat in diesem Zusammenhang die Bundesregierung und die im Nationalrat vertretenen Par­teien aufgefordert, Trinkgelder neben der Steuerfreiheit künftig auch von der Sozialver­sicherung zu befreien und die Trinkgeldpauschalen, die bis zu 80 €, je nach Beruf, be­tragen können, abzuschaffen.

Vollends sicher war ich mir, dass dieser Antrag hier die Mehrheit finden wird, als der Herr Vizekanzler und Finanzminister Spindelegger am 29. April in seiner Budgetrede gesagt hat – und das zitiere ich jetzt wieder wörtlich (der Redner stellt ein Plakat auf das Rednerpult, auf dem das Konterfei von Finanzminister Spindelegger und die Aus­sage zu sehen sind: „ das müssen wir ändern “) –:

„Zum Thema Lohnverrechnung: Es gibt zu viele Ausnahmebestimmungen. Es ist nicht einzusehen, dass es 400 verschiedene Beitragsgruppen gibt, daher streben wir auch eine Harmonisierung von ASVG und Einkommensteuergesetz an, denn es ist schwer zu erklären, dass Trinkgeld von der Einkommensteuer befreit ist, aber bei der Sozial­versicherung als Lohnanteil gesehen wird. Auch das müssen wir verändern und verein­heitlichen. (Beifall bei der ÖVP.)“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verstehe wirklich nicht, warum Sie diesen Antrag ablehnen, obwohl doch Ihr eigener Vizekanzler und Finanzminister in seiner Budgetrede verkündet hat, dass er genau das machen will. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber so ist es offensichtlich, wenn man mit der ÖVP die Probe aufs Exempel macht: Bei der ersten Gelegenheit wird umgefallen, im Liegen noch umgefallen, und die Men­schen werden sogar noch um ihre Trinkgelder geprellt. (Beifall bei der FPÖ.)

19.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


19.45.30

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren des Hohen Hauses! Ja, dieser Antrag auf gänzliche Befreiung der Trinkgelder von der Sozialversicherung würde eine wesentliche Schlechterstellung für die Beschäftigten gerade in den Saisonbetrieben, im Hotel- und Gastgewerbe, im Tourismus, auch bei den Masseuren und bei den Friseuren mit sich bringen, und zwar deshalb, weil gerade bei diesen Berufsgruppen das Trinkgeld ein fixer Bestandteil des Entgeltes ist und die Sozialversicherungsbemessungsgrundlage wesentlich ist für den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, aus der Pensionsversiche­rung beziehungsweise von Krankengeld.

 


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