Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 270

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nen, um dem Unterricht folgen zu können’, forderte Kurz im Interview mit den OÖNach­richten.“

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, wonach für Kinder mit Migra­tionshintergrund im Jahr vor Eintritt in die Primarschule eine verpflichtende Sprach­standsfeststellung durchgeführt werden soll. Kinder, bei denen im Zuge dieser Sprach­standsfeststellung Defizite bei der Beherrschung der deutschen Sprache festgestellt werden, sollen dem zufolge verpflichtend die Vorschule besuchen müssen. Nach Ab­lauf eines Jahres ist vor Eintritt in die Volksschule erneut eine Sprachstandfeststellung durchzuführen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. – Bitte.

 


20.46.51

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der kurze Gesetzestext, der nun zur Abstim­mung vorliegt, enthält mehr, als auf den ersten Blick ersichtlich ist.

Es geht zum einen um eine Verlängerung der Sprachförderung, eine wichtige Maß­nahme zur Chancengerechtigkeit. Sprache ist nun einmal der Schlüssel dazu, an der Gemeinschaft teilhaben zu können. Zum anderen geht es aber auch um eine Rechts­bereinigung, die eben aus der Auflösung der Bezirksschulräte resultiert. Und bei dieser Gelegenheit war es mir und auch vielen von Ihnen ein Anliegen, auch eine Bereinigung der Begrifflichkeiten vorzunehmen. Deshalb kommt auch der entsprechende Abände­rungsantrag, den Sie schon angekündigt haben.

Es soll künftig eben heißen: Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik, weil das auch dem entspricht, was in diesen Zentren geleistet wird beziehungsweise verstärkt noch geleistet werden soll, nämlich Kindern mit Behinderungen, mit Beeinträchtigungen die schulische Betreuung zukommen zu lassen, die für das Kind die individuell beste ist. Dabei soll das Kind möglichst im Klassenverband gemeinsam mit den anderen Kindern verbleiben dürfen. Das nennt man Inklusivpädagogik, und das muss in der Praxis frei­lich noch mehr verstärkt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Als ich in der Steiermark Bildungslandesrätin war, habe ich darauf auch großen Wert gelegt und auch die Bezirks- und LandesschulinspektorInnen ersucht, darauf beson­ders Bedacht zu nehmen. Deshalb haben wir da auch eine besonders hohe Inklusions­quote zusammengebracht. Aber es geht darum, das auch in ganz Österreich entspre­chend aufzustellen. Insofern geht es sicherlich nicht nur um einen Türschildwechsel, sondern um einen programmatischen Auftrag. Ich danke all jenen, die dafür die nötige Einsicht und auch Sensibilität aufbringen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


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