Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 282

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verbunden mit dem Abänderungsantrag, als auch den Entschließungsanträgen, die heute eingebracht wurden, dasselbe Ziel verfolgen. Sie haben nur eine andere Be­zeichnung, nämlich die Umbenennung in Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik. Das ist nicht nur eine reine Umbenennung von Adaptierungsbegriffen, sondern auch tatsächlich ein Inklusionsfahrplan, der schon unter meiner Vorgängerin begonnen wur­de, und der nicht zuletzt aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention von mir fortge­setzt werden wird.

Im Juli werde ich wieder mit allen relevanten Organisationen verhandeln über das, was im Regierungsprogramm verankert ist, nämlich das Weiterführen oder Voranbringen von inklusiven Modellregionen und der inklusiven Pädagogik an sich, die auch letztes Jahr per Beschluss, als die PädagogInnenbildung Neu zur Beschlussfassung vorlag, festgelegt wurde. Es ist auch wichtig, festzuhalten, dass inklusive Pädagogik auch an den Pädagogischen Hochschulen und Universitäten gelehrt wird, wenn wir die Pädago­gInnenbildung Neu implementieren werden.

Auf der anderen Seite: Ja, es wird ziemlich viel Geld in die Hand genommen in Bezug auf Sprachförderung, Sprachstandsfeststellung, Entwicklungsstandsfeststellung schon im Kindergarten. Mein Kollege Kurz wird das mit den Ländern demnächst verhandeln. Aber auch die schon erwähnten und heute zur Abstimmung vorliegenden Mittel für Sprachförderung für die nächsten beiden Jahre sind, glaube ich, ein richtiger Schritt, der schon im Jahr 2006/2007 begonnen wurde. Die Begleitung durch die Uni zeigt, dass es wirklich große Wirkung hat.

Ich glaube, dass beides möglich sein muss, nämlich: integrativ im Klassenverband Kin­dern Sprachförderung zuteilwerden zu lassen, aber mitunter auch durch Herausnahme in eigenen Gruppen zu unterrichten. Beides wird mit diesen 440 Planstellen, verstreut über die Schultypen, die schon genannt wurden, in ganz Österreich gemacht und zeigt auch Erfolge.

Ich glaube, dass dieses Paket heute insgesamt eines ist, das uns wieder gemeinsam einen Schritt weiter bringt, nämlich die nächsten Schritte anzudenken, wie wir in ganz Österreich inklusive Pädagogik gut verankern können und wie in der Schulverwaltung diesem kleinen Schritt weitere Schritte folgen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.18.00

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Als einen wesentlichen Punkt beim Schulbehördenverwaltungsre­form-Gesetz sehe ich die Verlängerung der schulischen Sprachförderkurse um zwei weitere Jahre für die Schülerinnen und Schüler an den Pflichtschulen und an der AHS-Unterstufe. Sprachförderkurse stellen eine unverzichtbare Maßnahme zur Unterstüt­zung von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch dar. Mit dieser Maßnahme, durch die rund 440 zur Verfügung stehenden Planstellen – das haben wir heute ja schon mehrmals gehört – können weiterhin zirka 25 000 Schülerin­nen und Schüler in Sprachförderkursen unterstützt werden.

Man hat in den letzten Jahren gesehen, dass diese Förderkurse unverzichtbar sind und sich als Instrument der Vermittlung und Festigung unterrichtssprachlicher Kompeten­zen und vor allem auch der sozialen Integration in der Klasse bewährt haben. Durch das frühzeitige Erlernen der Unterrichtssprache können natürlich die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht besser folgen. Sprachverständnis und Kommunikationsfähig­keit sind der Schlüssel für schulische Leistungen. Ebenso ermöglicht mehr Sprachför-


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