riums für Unterricht, Kunst und Kultur. Nun zu einigen Feststellungen des Rechnungshofes dazu.
Der Rechnungshof sieht einen klaren Verbesserungsbedarf sowohl beim schulärztlichen als auch beim schulpsychologischen Dienst. Warum? – Weil es eine strikte Trennung zwischen der den Schulärzten erlaubten Schuldgesundheitspflege mit der Zuständigkeit des Unterrichtsministeriums auf der einen Seite und der Gesundheitsvorsorge, die im Kompetenzbereich des Gesundheitsministeriums liegt, auf der anderen Seite gibt. Das heißt, wenn die Schulärzte die Schüler untersuchen oder die Lehrer in gesundheitlichen Fragen der Schüler beraten, dann ist das Unterrichtsministerium zuständig; wird jedoch geimpft, dann ist die Zuständigkeit beim Gesundheitsministerium, weil es sich um vorbeugende Impfungen handelt, die daher Teil der Gesundheitsvorsorge sind.
Als verkomplizierend wird festgestellt, dass das Unterrichtsministerium für die Schulärzte an Bundesschulen zuständig ist – sprich den allgemeinbildenden höheren Schulen, AHS, und so weiter –, bei den Pflichtschulen sind es hingegen Länder und Gemeinden.
Summa summarum: Die Kompetenzzersplitterung schränkt die Effizienz ein, und daher fordert der Rechnungshof, die strikte Trennung von Schulgesundheitspflege und Gesundheitsvorsorge aufzuheben, und die beiden zuständigen Ministerien sollten zur Vermeidung allfälliger Doppelgleisigkeiten ihre Zusammenarbeit intensivieren.
Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes bezieht sich auf eine mangelnde Auswertung der Daten aus den jährlichen Reihenuntersuchungen der Schüler. Erfasst werden die Grunddaten, wie Größe, Alter und Gewicht des jeweiligen Schülers, aber auch Angaben über Allergien, Sehvermögen, Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen, Atemwegserkrankungen und Haltungsschäden – meiner Ansicht nach wichtige Daten die Kindergesundheit betreffend. Leider werden sie nicht elektronisch erfasst, nicht zentral gesammelt und auch nicht analysiert. Aus meiner Sicht sind das verlorene Informationen für die österreichische Gesundheitspolitik. Daher schlägt der Rechnungshof auch vor, Reihenuntersuchungen genauer zu regeln, und die daraus gewonnenen Daten sollten für Zwecke der Gesundheitspolitik – natürlich in anonymisierter Form – zugänglich gemacht werden.
Abschließend darf ich positiv festhalten, dass von beiden angesprochenen Ministerien, vom Unterrichtsministerium, aber auch vom Gesundheitsministerium, die Bereitschaft bekundet wurde, die Anregungen des Rechnungshofes entsprechend umzusetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
22.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.
22.13
Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf mich auch noch einmal mit einem Bericht aus dem Jahr 2012 auseinandersetzen, jenem zur Öffentlichkeitsarbeit der ÖBB.
Das Thema Öffentlichkeitsarbeit bei den Österreichischen Bundesbahnen wurde im Jahr 2012 sehr intensiv diskutiert, auch im damals laufenden Untersuchungsausschuss – das wurde heute schon angesprochen.
Dass dieser Prüfbericht ein sehr komplexes Thema behandelt, spiegelt sich nicht nur in den 152 Seiten wider, die dieser Bericht enthält, sondern auch in den Stellungnahmen
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