Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 297

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riums für Unterricht, Kunst und Kultur. Nun zu einigen Feststellungen des Rechnungs­hofes dazu.

Der Rechnungshof sieht einen klaren Verbesserungsbedarf sowohl beim schulärztli­chen als auch beim schulpsychologischen Dienst. Warum? – Weil es eine strikte Tren­nung zwischen der den Schulärzten erlaubten Schuldgesundheitspflege mit der Zu­ständigkeit des Unterrichtsministeriums auf der einen Seite und der Gesundheitsvor­sorge, die im Kompetenzbereich des Gesundheitsministeriums liegt, auf der anderen Seite gibt. Das heißt, wenn die Schulärzte die Schüler untersuchen oder die Lehrer in gesundheitlichen Fragen der Schüler beraten, dann ist das Unterrichtsministerium zu­ständig; wird jedoch geimpft, dann ist die Zuständigkeit beim Gesundheitsministerium, weil es sich um vorbeugende Impfungen handelt, die daher Teil der Gesundheitsvor­sorge sind.

Als verkomplizierend wird festgestellt, dass das Unterrichtsministerium für die Schul­ärzte an Bundesschulen zuständig ist – sprich den allgemeinbildenden höheren Schu­len, AHS, und so weiter –, bei den Pflichtschulen sind es hingegen Länder und Ge­meinden.

Summa summarum: Die Kompetenzzersplitterung schränkt die Effizienz ein, und daher fordert der Rechnungshof, die strikte Trennung von Schulgesundheitspflege und Ge­sundheitsvorsorge aufzuheben, und die beiden zuständigen Ministerien sollten zur Ver­meidung allfälliger Doppelgleisigkeiten ihre Zusammenarbeit intensivieren.

Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes bezieht sich auf eine mangelnde Auswer­tung der Daten aus den jährlichen Reihenuntersuchungen der Schüler. Erfasst werden die Grunddaten, wie Größe, Alter und Gewicht des jeweiligen Schülers, aber auch An­gaben über Allergien, Sehvermögen, Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen, Atemwegser­krankungen und Haltungsschäden – meiner Ansicht nach wichtige Daten die Kinderge­sundheit betreffend. Leider werden sie nicht elektronisch erfasst, nicht zentral gesam­melt und auch nicht analysiert. Aus meiner Sicht sind das verlorene Informationen für die österreichische Gesundheitspolitik. Daher schlägt der Rechnungshof auch vor, Rei­henuntersuchungen genauer zu regeln, und die daraus gewonnenen Daten sollten für Zwecke der Gesundheitspolitik – natürlich in anonymisierter Form – zugänglich ge­macht werden.

Abschließend darf ich positiv festhalten, dass von beiden angesprochenen Ministerien, vom Unterrichtsministerium, aber auch vom Gesundheitsministerium, die Bereitschaft bekundet wurde, die Anregungen des Rechnungshofes entsprechend umzusetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

22.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


22.13.26

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf mich auch noch einmal mit einem Bericht aus dem Jahr 2012 auseinandersetzen, jenem zur Öffentlichkeitsarbeit der ÖBB.

Das Thema Öffentlichkeitsarbeit bei den Österreichischen Bundesbahnen wurde im Jahr 2012 sehr intensiv diskutiert, auch im damals laufenden Untersuchungsaus­schuss – das wurde heute schon angesprochen.

Dass dieser Prüfbericht ein sehr komplexes Thema behandelt, spiegelt sich nicht nur in den 152 Seiten wider, die dieser Bericht enthält, sondern auch in den Stellungnahmen


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