Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 345

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den nächsten 14 Tagen gemacht wird, dann kann man die Verhandlungen wahrschein­lich relativ rasch abschließen, dann ist die Geschichte auch erledigt.

Es wäre, glaube ich, wirklich an der Zeit, auch mit den öffentlichen Deklarationen diese jahrzehntelange Debatte um die Frage, wer Kontrollrechte ausüben kann und ob das sozusagen die Mehrheit ist, die immer die Zustimmung geben muss, soweit zu been­den, dass Österreich einen Schritt vorangeht und da ein demokratiepolitisch würdiges Minderheitsrecht schafft, damit nämlich auch die Minderheit, die Opposition die Mög­lichkeit hat, bei einer Kontrolle der Regierung alleine einen Vorschlag zu machen und den durchzusetzen, bei allen Einschränkungen.

Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten 14 Tagen die Chance haben werden, das zu finalisieren. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Darmann.)

0.50


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 306/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

00.50.4930. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabege­setz geändert wird (342/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Brunner. – Bitte.

 


0.51.10

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Wir Grünen wollen keine Besteuerung des Eigenverbrauchs von Strom aus erneuerbaren Energien, darauf zielt unser Antrag ab.

Der Anlass dafür war ein Erlass des Finanzministeriums, den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen ab 5 000 kWh zu besteuern. Diese sogenannte Son­nensteuer hat sich ein bisschen entschärft, da die Grenze auf 25 000 kWh angehoben wurde. Trotzdem, denke ich, sollten wir da als Gesetzgeber aktiv werden und das zu­grunde liegende Gesetz entsprechend ändern. Wir schlagen vor, die Besteuerung des Eigenverbrauchs von Strom aus erneuerbaren Energien nicht mehr vorzusehen.

Ich glaube, jeder versteht, dass, wenn man das Obst aus seinem Obstgarten verkauft, dieses dann besteuert wird; aber wenn man es selber isst, versteht, glaube ich, nie­mand eine Besteuerung. Ähnlich ist es bei Strom aus Photovoltaikanlagen: Der Eigen­verbrauch soll da nicht besteuert werden.

Wenn wir all die Sonntagsreden und Äußerungen, die es zur Energiewende gibt, ernst nehmen, dann müssen wir als Gesetzgeber da auch aktiv werden und dies in all un­seren Entscheidungen berücksichtigen, das heißt, Anreize auf mehr erneuerbare Ener­gien setzen.

Es wird vielfach diskutiert, wie die Energiewende stattfindet. Es braucht einen Netzaus­bau und so weiter. Gerade der Eigenverbrauch von Strom reduziert die Belastung der Netze. Also sollte es ein Anliegen sein, Anreize für den Eigenverbrauch zu schaffen. Unser Antrag wird noch entsprechend diskutiert werden, und ich hoffe, dass wir da zu einer entsprechenden Meinungsbildung und dann auch zu einem Entschluss kommen werden.

 


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