Die Deutschen haben uns mit dem Kapitalanlagegesetzbuch gezeigt, wie man die AIFM-Richtlinie sinnvoll umsetzen kann. Nehmen wir uns doch ein Beispiel an der deutschen Regelung! Diese Novelle zum AIFMG entmündigt unsere Kleinanleger und dient ausschließlich dem Schutz der Banken vor unliebsamer Konkurrenz. Daher werden wir dieser Novelle unsere Zustimmung verweigern. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Groiß.)
14.39
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.
14.40
Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen in der aktuellen Behandlung bekanntermaßen zwei Themen unterscheiden: die BWG-Novelle und die Novelle des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes.
Bei der BWG-Novelle handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Verordnung. Eine solche Verordnung ist wie immer verbindlich und bietet nur sehr wenige und sehr kleine Spielräume auf nationaler Ebene. Unserer Bundesregierung und auch dem Parlament ist es im parlamentarischen Prozess gelungen, diese Spielräume zu nutzen und damit auch den österreichischen Markt gegenüber den anderen Mitgliedstaaten zu stärken.
Zum Gesetzentwurf: Mit der BWG-Novelle werden die durch den sogenannten einheitlichen Aufsichtsmechanismus notwendigen Anpassungen umgesetzt. Sie wissen, der einheitliche Aufsichtsmechanismus ist die erste Säule der Bankenunion. Es geht um den Übergang der Aufsichtskompetenz für sieben österreichische Banken. Dieser Übergang findet im November 2014 statt.
Ein weiterer zentraler Punkt der BWG-Novelle ist die Neuregelung der Bankprüfung. Da konnte – und darauf habe ich vorhin abgestellt – im parlamentarischen Prozess einiges an bürokratischer Ausdehnung der Prüftätigkeit verhindert werden. Damit wurde ein unnötiger Anstieg der Kostenbelastung gegenüber dem Ministerialentwurf abgewendet. Dies ist durchaus eine erkennbare Maßnahme im Sinne der Stärkung des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Österreich.
Daneben wird mit der vorliegenden BWG-Novelle auch den Anliegen der Branche zum neuen Mandatsbegrenzungsregime für Geschäftsleiter und Aufsichtsratsmitglieder von Kreditinstituten Rechnung getragen. Was meinen wir damit? – Zum einen wird das sogenannte Gruppenprivileg von Kreditinstituten auf sämtliche Unternehmensgruppen ausgedehnt. Dies ermöglicht es – und das ist der wesentliche Punkt – auch Unternehmern außerhalb von Banken, weiterhin in Bankaufsichtsräten tätig zu sein. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, diesen Punkt sehe ich als essenziellen Baustein in der gewünschten Verknüpfung der Realwirtschaft mit der Finanzwirtschaft. Zum anderen hat der Finanzausschuss auch den Schwellenwert für das Greifen der Mandatsbegrenzungen deutlich angehoben, das heißt, die betragsmäßige Schwelle, ab wann diese Grenze in Kraft tritt: Ursprünglich sollten alle Kreditinstitute ab einer Bilanzsumme von 1 Milliarde € erfasst sein. Im Finanzausschuss wurde dieser Betrag auf 5 Milliarden € geändert. Damit wurde klar dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, der Proportionalität Rechnung getragen, nämlich zwischen kleinen, regional tätigen Banken und international agierenden Großbanken zu unterscheiden. Es muss hier auch deutlich differenziert werden. Auch dies ist wichtig für unsere österreichische Wirtschaft, insbesondere die mittelständische Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.)
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