Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 106

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ja lange Vorlaufprozesse gegeben; es war nicht einfach, das umzusetzen. Das ist ins­gesamt ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Finanzmarktsektors in Europa, dem allerdings auch rasche Schritte im Hinblick auf die Insolvenzabwicklung von Kredit­instituten auf der einen Seite und die Einlagensicherung auf der anderen Seite folgen müssen.

Warum wir Grüne aber diesem EZB-Aufsichtsgesetz nicht zustimmen können, das hängt damit zusammen, dass das Europäische Parlament im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Aufsichtsmechanismus eine Reihe von Rechten erwirken konnte, die im österreichischen Entwurf nicht einmal im Ansatz diskutiert wurden. Welche Rechte konnte das Europäische Parlament gegenüber der Europäischen Zentralbank durch­setzen? – Auf einige der wichtigsten möchte ich hinweisen.

Die EZB muss dem Europaparlament die wichtigsten Informationen aus den Proto­kollen des Rates der Aufseher zur Verfügung stellen. Die EZB hat ja bereits angekün­digt, dass sie ihre Protokolle in der Tat in Hinkunft auch veröffentlichen wird. Das wäre doch auch etwas für Österreich. Die EZB muss aber auch dem EP gegenüber münd­liche und schriftliche Anfragen beantworten; sofern es sich um vertrauliche Informa­tionen handelt, werden diese auch vertraulich behandelt. Aber sie werden dennoch be­handelt, beantwortet und besprochen.

Drittens: Die EZB muss das Europäische Parlament regelmäßig über die Aufsichtstä­tigkeit informieren und ihm berichten. Hätte man in dieser Novellierung des EZB-Auf­sichtsgesetzes, des Bankwesengesetzes entsprechende Bestimmungen durchgesetzt, stünde auch von unserer Seite einer Zustimmung nichts im Wege. – Vielen Dank. (Bei­fall bei den Grünen.)

14.49


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. – Bitte.

 


14.50.12

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Ich bin sonst nicht immer einer Meinung mit dem Herrn Ab­geordneten Mag. Rossmann, in diesem Teil waren die inhaltlichen Ausführungen aber alle zu unterstreichen. Ich finde es nur schade, dass die grüne Fraktion bei der Um­setzung dieser Richtlinie nicht mitgehen kann. Ausdrücklich hervorheben will ich auch seine Bemerkungen zum Thema qualifizierter Anleger.

Wir bewegen uns permanent in dem Feld, dass uns vorgeworfen wird: Wieso hat man jahrelang nichts gemacht? Wie kann es sein, dass dann Einzelne einbezogen wer­den? – Dazu möchte ich an den vorhergehenden Tagesordnungspunkt erinnern, mit der Debatte über die Einbeziehung der Nachranggläubiger.

Jetzt bemüht man sich einerseits, wohlhabenden Personen, die in professioneller Wei­se einlegen, in einem Sonderstatus einen Zugang zu verschaffen, was ich in Ordnung finde, setzt die Grenze aber so an, dass damit sichergestellt ist, dass eine profes­sionelle Situation gegeben ist. Ich halte diesen Vorschlag für vernünftig und stimme dem folgerichtig auch zu.

Der zweite Teil betrifft den Einbau in die europäische Aufsicht. Diese europaweite Auf­sicht als ein Resultat der Krise haben wir in diesem Hause sehr lange gefordert. Wir haben europaweit agierende Institute und die Aufsicht passt nicht mit der Realität zu­sammen. Die jetzige Umsetzung davon in der inländischen Form ist ein lang gehegter Wunsch. Ich halte auch jene Mechanismen des Europäischen Parlaments, wie sie be­reits mein Vorredner Kollege Rossmann erwähnt hat, nämlich dass dort sichergestellt wird, dass die demokratische Kontrolle zumindest im Interpellationsrecht besteht, für eine sehr vernünftige Lösung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite