Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 107

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ehrlich gesagt, Herr Bundesminister, ich habe diese Unzufriedenheit schon als Oppo­sitionsabgeordneter und auch nachher erlebt! Da muss man immer den Finanzminister mit einer Anfrage quälen, die er beantworten muss mit dem Hinweis: Das ist eine von mir unabhängige Behörde. – Ich glaube, dass wir den Mut haben sollten – wir tun das ja auch im Ausschuss, wenn wir die FMA-Führung in Befragungen, in Aussprachen da haben, inklusive des Gouverneurs und des Vize-Gouverneurs der Notenbank –, viel­leicht sollte man noch in dieser GP den Mut haben, darüber nachzudenken, ob wir nicht auch hier insofern Verschärfungen machen können, als dass diesem Haus auch das Interpellationsrecht im Sinne einer Anfrage möglich ist. Anfragen kann man an den Rechnungshof, an die Frau Nationalratspräsidentin und an alle Minister stellen. Warum kann man nicht eine Form schaffen, wo das auch da möglich ist? In diesem Sinne ersuche ich um Unterstützung für dieses Vorhaben, und ich glaube, darüber sollten wir weiterhin reden.

Insgesamt glaube ich, dass es sich um eine ganz gute Umsetzung handelt, und bin sicher, dass wir in den letzten zehn Jahren sehr gute Verbesserungen im Bereich der Aufsicht erreicht haben. Das Hypo-Desaster war – ich sage es, wie es ist – zum Teil auch ein Versagen der Aufsicht in den Jahren vor 2007. So fand keine Prüfung am Bal­kan statt, obwohl man an allen Ecken und Enden bereits gesehen hat, das es nicht mit dem Eigenkapital zusammenpasst. Ich denke, dass wir heute eine Aufsicht haben, in der Doppelkonstellation mit der OeNB, die gut funktioniert.

Ich meine, dass diese, auch in der Aufteilung, gut zusammenarbeiten wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Klubobfrau Dr. Nachbaur zu Wort. – Bitte.

 


14.53.36

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrte Re­gierungsvertreter! Hohes Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Leider verstehen die Ver­antwortlichen in der Regierung wenig vom Haushalten, weil verlässlich jedes Jahr mehr ausgegeben als eingenommen wird. Leider verstehen die Verantwortlichen in der Re­gierung auch wenig von Banken, was man an der Hypo Alpe-Adria-Bank, der Kom­munalkredit und der ÖVAG sieht, obwohl, ich muss schon sagen, der Herr Finanzmi­nister sehr bemüht ist, das auszubügeln, was in der vorigen Periode angerichtet wurde.

Aber eigentlich verstehen die Verantwortlichen in der Regierung überhaupt sehr wenig vom Geld, wie man jetzt auch bei dieser Novelle zum Alternative Investmentfonds Ma­nager-Gesetz sieht. (Beifall beim Team Stronach.)

Dieses Gesetz gilt für jeden „Organismus“, der eine „festgelegte strategie“ verfolgt. Was ist eigentlich ein Organismus im österreichischen Gesellschaftsrecht und was ist eine festgelegte Strategie? – Das sind Begriffe, die nicht aus unserem Gesellschafts­recht kommen. Da haben sich wirklich ein paar legistische Experten ans Werk ge­macht.

Noch viel eigenartiger als der Text ist der Inhalt dieser Novelle. Und zwar erlaubt man Privatpersonen nur dann in breit gestreute Investment-Dachfonds zu investieren, wenn sie um mindestens 100 000 € einkaufen und schon vier Jahre Aktienerfahrung haben. Sicher weiß hier jeder im Saal und auch vor den Fernsehbildschirmen, der einmal zu einer Bank gegangen ist und ein einfaches Beratergespräch hatte: Die für den Laien risikoreichste Anlageform sind immer Einzelaktien, mit einem Fonds hingegen kann das Risiko gestreut werden.

In dieser Novelle wird das komplett umgedreht. Das macht überhaupt keinen Sinn. Was wir anstelle solch eigenartiger Gesetze brauchen, die versuchen, Risiko und Na-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite