geschlossen sind. Das gilt auch für das multilaterale Übereinkommen, das auch Gegenstand dieser Debatte ist: Auch bei diesem werden Kapitalerträge, die Erbschaftssteuer, Veräußerungsgewinne und andere Formen von Vermögensteuern ausgeschlossen.
Das verstehe ich nicht unter Steuergerechtigkeit, und mir ist in den letzten Tagen besonders aufgestoßen, dass der Herr Finanzminister im Zusammenhang mit der Konzentration von Vermögen in Österreich in der Zeitschrift „trend“ gemeint hat:
„Als Finanzminister handle ich gern auf Basis solider Daten. Ich zweifle an Schätzungen Pi mal Daumen, die auf Umfragen basieren. Meine Empfindung ist, dass der Reichtum breiter aufgestellt ist. Es gibt keine soliden Daten, wie das Vermögen in Österreich verteilt ist.“
Herr Finanzminister, wenn Sie etwas für Steuergerechtigkeit tun wollen und wenn Sie wissen wollen, wie das Vermögen in Österreich verteilt ist, dann sorgen Sie doch für ergänzende, fundierte Datengrundlagen!
In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung von Vermögensdaten
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, ehest möglich – spätestens jedoch bis Ende 2014 – Datengrundlagen und Informationen über die Vermögen der privaten Haushalte aus Steuerregisterdaten zur Verfügung zu stellen sowie einen Vorschlag zu einer gesetzlichen Grundlage zur vollständigen Datenerfassung von Sach- und Finanzvermögen und deren Verteilung auszuarbeiten.“
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Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
16.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde
betreffend Bereitstellung von Vermögensdaten
eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (179 d.B.): Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (193 d.B.)
Begründung
Für eine sachliche und empirisch gut fundierte Diskussion sowie für eine faktenbasierte Entscheidung über die Wiedereinführung von vermögensbezogenen Steuern (Vermögensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) sind Daten und Informationen eine unverzichtbare Grundlage.
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