Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 130

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geschlossen sind. Das gilt auch für das multilaterale Übereinkommen, das auch Ge­genstand dieser Debatte ist: Auch bei diesem werden Kapitalerträge, die Erbschafts­steuer, Veräußerungsgewinne und andere Formen von Vermögensteuern ausge­schlossen.

Das verstehe ich nicht unter Steuergerechtigkeit, und mir ist in den letzten Tagen be­sonders aufgestoßen, dass der Herr Finanzminister im Zusammenhang mit der Kon­zentration von Vermögen in Österreich in der Zeitschrift „trend“ gemeint hat:

„Als Finanzminister handle ich gern auf Basis solider Daten. Ich zweifle an Schät­zungen Pi mal Daumen, die auf Umfragen basieren. Meine Empfindung ist, dass der Reichtum breiter aufgestellt ist. Es gibt keine soliden Daten, wie das Vermögen in Ös­terreich verteilt ist.“

Herr Finanzminister, wenn Sie etwas für Steuergerechtigkeit tun wollen und wenn Sie wissen wollen, wie das Vermögen in Österreich verteilt ist, dann sorgen Sie doch für ergänzende, fundierte Datengrundlagen!

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung von Vermögensdaten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, ehest möglich – spätestens jedoch bis Ende 2014 – Datengrundlagen und Infor­mationen über die Vermögen der privaten Haushalte aus Steuerregisterdaten zur Ver­fügung zu stellen sowie einen Vorschlag zu einer gesetzlichen Grundlage zur voll­ständigen Datenerfassung von Sach- und Finanzvermögen und deren Verteilung aus­zuarbeiten.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

16.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend un­terstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

betreffend Bereitstellung von Vermögensdaten

eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Finanzausschusses über die Regie­rungsvorlage (179 d.B.): Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersa­chen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (193 d.B.)

Begründung

Für eine sachliche und empirisch gut fundierte Diskussion sowie für eine faktenbasierte Entscheidung über die Wiedereinführung von vermögensbezogenen Steuern (Vermö­gensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) sind Daten und Informationen eine un­verzichtbare Grundlage.

 


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