Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 158

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nischer Antrag, der aber auch bei der Finanzierung endet. Der Antrag befasst sich mit der Auftriebssicherung von Tankanlagen.

Die Zahl von Naturereignissen, welche zu Überflutungen von Wohnbereichen führen, nimmt ständig zu – erst gestern kam es im Bundesland Salzburg wieder dazu. Bei ent­sprechenden Wassermengen führt dies zur Aufschwemmung ungesicherter Tankanla­gen. Austretendes Öl stellt einen folgeschweren Ölunfall dar, welcher im Objektbereich zu nachhaltigen Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen, aber auch in freier Na­tur zu erheblichem Aufwand mit Sperrbrunnen und dergleichen führt.

Die Ausbildung von Auftriebssicherungen für Haustankanlagen stellt einen geringen Kostenaufwand dar, welcher in den Bauordnungen beziehungsweise den Bautechnik­gesetzen zu berücksichtigen wäre; die Sanierungskosten eines allfälligen Schadener­eignisses sind sowohl für den Anlagenbetreiber als auch für den Katastrophenfonds nicht unerheblich. Refundierungen durch Versicherungen sind bei entsprechenden Ver­trägen äußerst gering. Durch Betroffene wird in der Regel der Katastrophenfonds und somit Steuergeld angesprochen.

Mit einer bundesweiten Umsetzung werden erhebliche Finanzmittel, sowohl jene des Anlagenbetreibers als auch jene des Bundes, eingespart.

Im Umweltausschuss wurde dem Antrag einstimmig zugestimmt (Abg. Pirklhuber: Le­sen!), dafür herzlichen Dank. (Abg. Pirklhuber: Deutlicher lesen, bitte!) Ich ersuche, auch heute hier im Plenum diesen Antrag positiv zu behandeln. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


17.40.41

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stehen nun ein paar Gesetzentwürfe zur Debatte und zur Abstimmung. Lassen Sie mich zunächst auf jenen eingehen, der das Was­serrechtsgesetz betrifft – eine wichtige Gesetzesgrundlage, wenn es darum geht, dass öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen eine gültige Rechts­nachfolge antreten sollen.

Das heißt, Gemeinden haben einen Anteil an einer Liegenschaft, an einer Wasserver­sorgungsanlage, und im Zuge von Fusionen soll es da zu einer Rechtsnachfolge kom­men. In diesem Zusammenhang waren gesetzliche Hürden eingezogen, die nur sehr schwer zu überwinden waren. Es konnte kein Wasser entnommen werden. Mit dieser Gesetzesänderung können dann bestehende Verträge in die neue Rechtsnachfolge übernommen werden.

Es hat im Vorfeld einige Verunsicherungen gegeben, aber ganz einfach ausgedrückt: Bestehendes Recht wird übergeben, der Inhalt der Verträge wird nicht verändert. Es haben auch Betreiber Rechtssicherheit, das heißt, ihre bisherigen Verträge gelten wei­ter, sie brauchen keine Angst zu haben, andere Auflagen erfüllen zu müssen. Es han­delt sich daher, wie gesagt, um ein sehr praktikables Gesetz, das hier zur Beschluss­fassung gelangt.

Ein weiterer Punkt – das wurde bereits von meinem Vorredner ausgeführt – betrifft die Sicherung von Öltankanlagen; auch eine wichtige Materie. All jene, die schon einmal bei einer Hochwasserkatastrophe, bei einer Überschwemmung mit dabei waren, so wie ich als Feuerwehrmann, haben miterlebt, welche Auswirkungen diese Hochwässer mit sich bringen, vor allem auch im Hinblick auf Ölverschmutzungen. Und daher muss man sagen: Ja, wir sind gefordert, da entsprechende Maßnahmen zu setzen! Wenn ein Öl­unfall im Rahmen eines Hochwassers passiert, dann, muss ich Ihnen sagen, riechen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite