Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 166

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Der Abänderungsantrag von Rot und Schwarz bezieht sich allerdings lediglich auf Plastikmüll und Verpackungsplastik und nicht auf das eigentliche Thema Mikroplastik, wo vor allem jetzt in Kosmetika, in Drogerieartikel wie Zahnpasta oder auch bei Le­bensmittel wie Honig die Verbreitung bereits stattfindet. Hier müssten wir tatsächlich in die Gänge kommen. Hier bitte ich um Unterstützung des Antrages der Grünen Brun­ner. – Herzlichen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

18.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.01.18

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, in aller Kürze auf die vier betreffenden Anträge einzugehen.

Zunächst zum Initiativantrag betreffend das Wasserrechtsgesetz. Hier wird den Be­fürchtungen der steirischen Gemeinde hinsichtlich der Rechtsnachfolge der Wasserbe­nutzungsrechte Rechnung getragen und diesen Befürchtungen entgegengewirkt, indem eine klare Neuregelung ohne zusätzliches Verfahren geschaffen wird. Dem ist im Sinne der Rechtssicherheit nur beizupflichten. Dieser Antrag findet natürlich meine volle Zustimmung und Unterstützung im Sinne von pragmatisch, praktisch, gut.

Was die Sicherheit von Öl-Tankanlagen anbelangt, so ist es leider zutreffend, dass es immer wieder durch Hochwasserereignisse zum Aufschwimmen von Öl-Tankanlagen kommt und in weiterer Folge zu der bedauerlichen Verschmutzung von Umwelt, Böden und Wasser. Hier ist der bundesrechtliche Rahmen eindeutig geregelt im Wasser­rechtsgesetz und in der Gewerbeordnung. Da gibt es an sich aus meiner Sicht keinen Handlungsbedarf in gesetzgeberischer Hinsicht. Es ist ein ausreichender Rechtsbe­stand gegeben.

Dem Ansinnen im Antrag, dass man bei den Bundesländern, denn dort ist die Zustän­digkeit im Rahmen der Bauordnung gegeben, auf einheitliche Standards bezüglich der Sicherheit hinwirkt, werde ich selbstverständlich gerne nachkommen und in diesem Sinne auf die Bundesländer positiv einwirken.

Was den Antrag, der im Zusammenhang mit der Investitionsförderung für die Umrüs­tung für oder den Neukauf von Traktoren mit Pflanzenölantrieb diskutiert worden ist, anbelangt, so haben wir schon seit langer Zeit den Neuankauf von Traktoren nicht mehr in der Investitionsförderung vorgesehen, und zwar ganz bewusst, denn wir haben ohnehin eine starke Übermotorisierung in diesem Sektor. Es wäre aus meiner Sicht ein falsches Signal, hier im Rahmen der Investitionsförderung für den Ankauf dies neu auf­zunehmen.

Außerdem ist für die Umrüstung von Traktoren und Stationärmotoren auf Pflanzenölbe­trieb bereits eine eindeutige Regelung im Rahmen der Projekte von „klimaaktiv mo­bil“ gegeben, und auch im neuen ländlichen Entwicklungsprogramm, das wir zur Ge­nehmigung in Brüssel eingereicht haben, sind entsprechende Ansätze enthalten.

Was nun den Antrag betreffend das Verbot von Mikroplastik anbelangt, stimme ich voll­ständig überein mit der Einschätzung, dass Plastik selbstverständlich nicht in Gewäs­ser gehört, und insbesondere, was Mikroplastik in Verbrauchsgütern wie beispielswei­se Kosmetika anbelangt, wie es angesprochen wurde, selbstverständlich auf europäi­scher Ebene ein verstärkter Regelungsbedarf gegeben ist. Ich werde mich nachdrück­lich auch im Sinne des Antrages dafür einsetzen, dass es auf EU-Ebene hier tatsäch­lich zu einer Verbesserung des Rechtsbestandes kommt.

Ich kann Sie darüber informieren, dass ich bereits in meinem Ressort Veranlassungen getroffen habe, dass bereits bei der nächsten Tagung des Rates Umwelt dieses The-


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