Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 175

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belastend und sogar gesundheitsschädigend wirken. Trotz Gewöhnung kann sich Lärm negativ auf Körper und Psyche auswirken. Lärm kann den biologischen Rhythmus stö­ren und massive Schlafstörungen hervorrufen. (Ruf bei der SPÖ: Zillertal!)

Um Lärm zu vermeiden, Herr Kollege, werden verschiedene Maßnahmen gesetzt – richtig und wichtig! Man sollte bei allen Schutzmaßnahmen aber nicht vergessen, mei­ne sehr geehrten Damen und Herren: Lärm kann auch vom Kindergarten, von der Schule, von Freizeiteinrichtungen, vom Fußballfeld, von Tennisplätzen und so weiter kommen. Wir von der FPÖ sagen: Lärmschutz mit Augenmaß! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.34


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


18.34.34

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte vorab auch wenige Worte über den Umweltausschuss verlieren und das Bild etwas geraderücken. Dieser hat jetzt schon einige Male getagt, und es hat sich in der Kultur bereits etwas bewegt. Hier ein herzliches Dankeschön sowohl an den Umweltsprecher der ÖVP, Herrn Abgeordneten Höfinger, als auch an Herrn Abgeord­neten Weninger als Umweltsprecher der SPÖ! Wir sind da zu einer relativ konstrukti­ven Zusammenarbeit gekommen, das muss man sagen, auch wenn es natürlich un­terschiedliche Meinungen gibt. Dafür ein Danke. (Beifall des Abg. Höfinger.)

Zur Sache: Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie mittels Bundes-Umgebungs­lärmschutzgesetz war aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, vor allem mit Blick auf die alle fünf Jahre zu erstellende strategische Lärmkarte, also auch die zu beschließenden Aktionspläne für die einzelnen Verkehrsträger. Aus unserer Sicht ist die Einführung ei­nes subjektiven Rechts auf Lärmschutz nicht das aktuell vordringlichste Ziel. Unbe­stritten ist, dass natürlich Lärm in jeder Form auch eine Belastung sein kann; er kann sogar zu gesundheitlichen Schäden führen, und er ist ein wichtiges Thema. Es gibt meiner Meinung nach aber andere Maßnahmen, wo wir rasch auch ins Tun kommen können und nicht das subjektive Recht auf Lärmschutz benötigen. Ich möchte, obwohl meine Zeit knapp ist, hier drei Themen herausgreifen.

Die Aufsplitterung der Lärmschutzrechtsmaterie in bundes- und verschiedene landes­gesetzliche Regelungen und die damit unterschiedlichen Kompetenzen erschweren ei­nen einheitlichen Vollzug. Hier wäre eine Vereinheitlichung wünschenswert.

Die fehlende verbindliche Planungskoordination zwischen Raumordnung der Länder und Verkehrsplanung des Bundes erschwert eine effektive und wirkungsvolle Umset­zung von Aktionsplänen. Auch da wären eine stärkere Koordinierung und mehr Bun­deskompetenz wünschenswert.

Den dritten Punkt kann man den Menschen, Bürgerinnen und Bürgern schwer erklären, nämlich dass Lärm bei uns nicht gleich Lärm ist. Fakt ist, dass im Rahmen der gel­tenden Rechtsbestimmungen in Österreich andere Maßstäbe an Betriebslärm gelegt werden als an Verkehrslärm, wiederum andere an Nachbarschaftslärm und wiederum andere an Fluglärm. Ich glaube, es macht keinen Unterschied, wenn man im Wohnzim­mer sitzt und sein eigenes Wort nicht versteht. Da wäre eine Vereinheitlichung jeden­falls sinnvoll, und Lärmbelästigung müsste gleich gemessen werden.

In diesem Sinne: Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

18.36

18.36.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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