Plenums des Nationalrates gebracht haben, weil das für die österreichische Bundesregierung in dieser Regierungsperiode von besonderer Wichtigkeit ist und es sich auch im Arbeitsprogramm wiederfindet, dass wir eine deutliche Reduktion der Belastung durch Schadstoffe und Lärm anstreben.
Wir wissen, dass sich fast jeder fünfte Österreicher, jede fünfte Österreicherin durch Lärm gestört fühlt. Das geht vom Verkehr über Gewerbe und Industrie bis hin zum Nachbarschaftsbereich, die Spannweite ist also eine sehr große. Deshalb gibt es in Österreich auch kein einheitliches Lärmschutzgesetz, sondern diverse gesetzliche Bestimmungen auf Bundes- und Länderebene, in denen die Lärmschutzmaßnahmen geregelt sind.
Ich möchte darauf verweisen, dass bereits nach etwas mehr als einem halben Jahr, seitdem diese Bundesregierung im Amt ist, auch in diesem Bereich eine konkrete Reform auf den Weg gebracht ist. Es ist derzeit eine Verordnung über Lärmschutzgrenzen für den Bereich der Bundesstraßen, das heißt Autobahnen und Schnellstraßen, bereits in Begutachtung.
Ich glaube, dass wir in diesem Bereich auf einem sehr guten Weg sind und dieses Thema auch auf europäischer Ebene im Rahmen einer neuen Richtlinie noch konkreter behandeln müssen. Österreich ist auch in diesem Bereich auf einem guten Weg, und ich würde mich freuen, wenn wir im Umweltausschuss eine gemeinsame Vorgangsweise finden könnten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.31
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte.
18.31
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze zu dem Antrag, das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, wie es hier im Antrag vorgeschlagen wird, zu novellieren: So hat selbstverständlich der Schutz des Lärmbetroffenen aus meiner Sicht höchste Bedeutung. Das muss durch verbesserte Lärmschutzregelungen in den einzelnen Materiengesetzen geregelt werden. Insbesondere der Bereich Verkehr ist hier zu erwähnen. Das ist selbstverständlich zu begrüßen.
Allerdings ist das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz nicht die bestgeeignete Maßnahme dafür, denn in diesem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz werden im Wesentlichen die Lärmkartierung und die Ausarbeitung von strategischen Aktionsplänen geregelt. Diese strategischen Aktionspläne stellen eigentlich keine an einzelnen Objekten anknüpfende Maßnahmen dar.
Die von Ihnen, Frau Abgeordnete Brunner, vorgeschlagene Streichung des § 7 Abs. 12 würde aus unserer Sicht eigentlich dazu beitragen, dass die Aktionspläne wesentlich unkonkreter werden würden. Das ist aus meiner Sicht sachlich nicht nachvollziehbar und wird aus unserer Sicht als nicht zweckmäßig angesehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.32
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
18.33
Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lärm, Umgebungslärmschutzgesetz: Als Lärm, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden Geräusche, Schalle bezeichnet, die durch ihre Struktur, meist Lautstärke, auf die Umwelt, insbesondere auf Menschen, aber auch Tiere – wie zum Beispiel die ganze Knallerei zu Silvester – störend,
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite