Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 72

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Mein Antrag wurde leider mit der Begründung abgelehnt, es gebe ja ohnehin einen Nationalen Aktionsplan. Der Nationale Aktionsplan betrifft etwa DolmetscherInnen im Bildungsbereich, aber er beinhaltet keine Verpflichtung und es besteht kein Recht darauf. Das heißt, wenn wir das so lassen, wie 2005 die Anerkennung beschlossen wurde, dann hat das keine Auswirkungen – und so sehen wir es – auf das reale Leben. Insofern werde ich weiter an diesem Thema dranbleiben, weiter darum kämpfen, denn wir wünschen uns, dass alle Menschen gleichberechtigt in diesem Land leben können und die gleichen Rechte haben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

11.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Antrag wurde ordnungs­gemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

betreffend Weiterentwicklung des Bundesbehindertenbeirates

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (144 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bun­desbehindertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz - SMSG geändert werden (235 d.B.)

Begründung

Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 betrifft alle Bun­desministerien, daher sollte der Bundesbehindertenbeirat ein Beratungsgremium für alle Bundesministerien sein.

Da auch die Bundesländer für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verantwortlich sind, ist deren Vertretung im Bundesbehindertenbeirat zu stärken.

Die Aufnahme eines Vertreters/einer Vertreterin der Menschen mit Lernbehinderung in den Bundesbehindertenbeirat wird begrüßt, jedoch ist die Partizipation der ExpertInnen in eigener Sache noch immer zu gering. Im Sinne von Emanzipation und Selbst­bestimmung sind VertreterInnen insbesondere aus der Integrations- und Selbstbe­stimmt-Leben-Bewegung in den Bundesbehindertenbeirat aufzunehmen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2014 einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Weiter­entwicklung des Bundesbehindertenbeirates in folgenden Punkten beinhaltet:

Der Bundesbehindertenbeirat soll im Sinne der Querschnittsmaterie Behindertenpolitik ALLE Bundesministerien beraten

Die Vertretung der Bundesländer ist zu stärken

 


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