Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 73

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Der Bundesbehindertenbeirat ist um weitere ExpertInnen in eigener Sache, insbe­sondere aus der Integrations- und Selbstbestimmt-Leben-Bewegung zu erweitern. 

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


11.58.42

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Bundesbehindertengesetz wird sich mein Kollege Franz-Joseph Huainigg zu Wort melden, zum Sozialministeriumservicegesetz ist zu sagen, dass eine Kontaktdatenbank eingerichtet wird, um eine gemeinsame Datenbasis im Bereich des Behindertenwesens zu erstellen, das ist sicherlich positiv zu erwähnen.

Ich möchte aber kurz zu zwei Anträgen Stellung nehmen. Zunächst zum Antrag betref­fend Einführung einer Pflegelehre – wir haben das schon öfters diskutiert –: Wir lehnen diesen Antrag ab, weil wir der Meinung sind, dass es nicht sinnvoll ist, für 15-jährige Menschen eine Pflegelehre einzuführen. Ich sage das bewusst und als langjähriger Mitarbeiter des Roten Kreuzes; sogar bei den Rettungssanitätern nehmen wir ein Alter von 17 Jahren als Grundlage, weil da einfach auch an Menschen gearbeitet wird (Abg. Lausch: Krankenpflegeschule!  negieren Sie!), an Menschen, die sich in einem pflegebedürftigen Zustand befinden und oftmals auch schwer erkrankt sind.

Man arbeitet nicht an einem Gegenstand aus Metall oder aus Holz, sondern man arbeitet am Menschen. Daher sind wir der Meinung, dass eine gewisse Altersgrenze da auch sinnvoll ist. Es gibt bereits viele Schulen, die Zweige entwickeln, die in den Sozialbereich, in den Pflegebereich hineingehen, aber auf einer rein theoretischen Ebene und nicht auf der Ebene, dass am Menschen gearbeitet wird, was aber notwendig ist, wenn ich von einem Pflegelehrberuf insgesamt spreche.

Ein zweiter Antrag setzt sich mit der Einführung eines Rechtsanspruches auf Pflege­karenz und Pflegeteilzeit auseinander. Ich verweise aber darauf, dass seit 2014 ein Rechtsanspruch auf Familienhospizkarenz besteht, die es seit einiger Zeit gibt. Ich möchte einfach dazu sagen, dass das wirklich eine Möglichkeit ist, die auch ange­wendet wird und wo sich Angehörige Gott sei Dank auch bereit erklären, in der schwierigsten letzten Phase eines Menschen zu Hause zu bleiben, und diese Familien­hospizkarenz nutzen.

Zusätzlich wurden jetzt die Pflegeteilzeit und die Pflegekarenz eingeführt, die mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren ist, ja, das ist richtig, aber auch hier sehen wir, dass das durchaus funktioniert. – Das ist der erste Punkt. Und das Zweite ist, dass wir der Meinung sind, dass hier auch noch mehr Information gegeben werden muss, weil wir durch Rückfragen aus der Bevölkerung immer darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Details gar nicht bekannt sind, wie das also im Konkreten funktioniert.

Ich möchte die Gelegenheit nützen und noch einmal kurz die Eckpunkte bei der Pflegekarenz erläutern: ab der Pflegestufe 3 beziehungsweise ab der Pflegestufe 1 bei Minderjährigen oder Demenzkranken, Dauer ein bis drei Monate. Pflegekarenzgeld einkommensabhängig bis maximal 1 400 € pro Monat. Während dieser Zeit werden Pensionsbeiträge einbezahlt, und man ist krankenversichert.

Pflegeteilzeit: Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Wochenstunden reduziert werden.

Das sind die wesentlichen Punkte, und ich bin der Meinung, dass dies eine gute Ein­führung war und dass wir vor allem auch diejenigen, die zu Hause pflegen und betreuen, ausreichend informieren müssen.

 


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