Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 76

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Initiative vorzulegen, welche die Pflegelehre als Pilotprojekt vorsieht.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


12.07.12

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher an den Bild­schirmen und auf der Galerie! Hohes Haus! Jetzt diskutieren wir das Bundesbehin­dertengesetz, und ich möchte gleich vorwegnehmen, wir haben im Ausschuss zuge­stimmt, weil wir glauben, dass es grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Viele Vorschläge, die NGOs über Jahre vorgebracht haben, finden sich im Gesetz wieder.

Ich möchte aber auch auf die Punkte eingehen, die wir als noch offen betrachten und wo wir uns noch Verbesserungen wünschen.

Zum Bundesbehindertenbeirat und zu dessen Position hat die Kollegin Jarmer sehr viele Dinge schon gesagt, die wir vollinhaltlich teilen. Das Gremium wurde geschaffen, um den Sozialminister zu beraten. Als wir heuer bei den Budgetverhandlungen zu UG 21 gefragt haben, wo denn da die Gelder hin sind, wurde uns beschieden, das wurde jetzt auf alle Ministerien aufgeteilt. Das ist richtig, Behindertenpolitik muss überall erfolgen, nicht nur im Sozialministerium, und das betrifft alle Lebensbereiche und alle Politikbereiche. Aber dann muss eben der Bundesbehindertenbeirat so umge­staltet werden, dass er auch alle Politikbereiche berät und nicht nur den Sozialminister. Dem Antrag der Grünen werden wir deshalb auch zustimmen.

Wir finden es des Weiteren positiv, dass die Novelle vorsieht, dass der Bundes­behin­dertenbeirat um eine Person ergänzt wird, die die lernbehinderten Menschen reprä­sentieren soll.

Ernst zu nehmen sind aber auch die Stellungnahmen der Organisationen, die begleitend mehr Leichter-lesen-Textversionen besonders im Zusammenhang mit Gesetzen zur Behindertenpolitik fordern. Wir schließen uns dieser Forderung an und würden uns vom Sozialminister wünschen, dass sein Ministerium als Vorbild für alle anderen Ressorts in Vorlage tritt, damit diesen Menschen Partizipation erleichtert wird.

Als dritten Punkt bringen wir einen Abänderungsantrag ein. Da geht es um die Kontaktdatenbank und die daran geknüpfte Datensicherheit. Wir sind der Meinung, dass der Datenschutzrat, die Datenschutzbehörde und die Rechtsanwaltskammer im Rahmen der Begutachtung auch Anliegen vorgebracht haben, die Berücksichtigung finden sollten, und zwar geht es um eine klare datenschutzrechtliche Konformität, die wir sichergestellt wissen wollen.

Als Beispiel möchte ich konkret auf die Verknüpfung des geplanten § 2a Abs. 2 und 3 eingehen.

Da führen die Erläuterungen zum Gesetz aus, dass in der Kontaktdatenbank zwar keine Gesundheitsdaten, also keine an sich sensiblen Daten enthalten sind. Aus dem geplanten Gesetzeswortlaut geht aber eben nicht in der Klarheit, wie wir es uns wünschen würden, hervor, ob zu dem Datensatz nach Abs. 3, also Namen, Ge­schlecht,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite