Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung / Seite 77

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Sozialversicherungsnummer, auch mit erfasst wird, zu welcher Personengruppe die Person gehört, deren Daten da erfasst sind. Insbesondere geht es da um die Infor­mation, ob die Person eine Behinderung aufweist. In Kombination mit den erhobenen Daten wären dann die Daten ohne Zweifel sehr wohl sensibel nach § 4 Z 2 Daten­schutzgesetz. Daher sind wir der Meinung, wir müssen da sehr vorsichtig sein.

Wir brauchen so viel Datenschutz wie möglich und nicht nur so viel Datenschutz wie unbedingt nötig und bringen daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehin­dertengesetz und das Sozialministeriumservicegesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

I. In Art 2 § 2a. Abs. 1 wird nach dem letzten Satz folgender Satz hinzugefügt:

„Der Verarbeitungszweck der Kontaktdatenbank liegt ausschließlich in der Zentra­lisierung und Aktualisierung der dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen gemäß Abs 5 bekanntgegebenen Daten.“

II. In Art 2 § 2a. Abs. 3 wird nach der Wortfolge „und in der Kontaktdatenbank zu verwenden“ folgender Halbsatz hinzugefügt:

„, wobei zu den jeweiligen Daten nach diesem Absatz Informationen, um welche Personengruppe nach Abs. 2 Z 1 bis 7 es sich handelt, nicht miterfasst werden.“

III. In Art 2 § 2a. Abs 6 wird nach dem letzten Satz folgender Satz hinzugefügt:

„Sofern es sich um sensible Daten gemäß § 4 Abs 2 Datenschutzgesetz 2000 handelt, sind diese jedenfalls unverzüglich zu löschen, unabhängig eines Erfordernisses der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.“

IV. In Art 2 § 2a. Abs 8 lautet der letzte Satz wie folgt:

„Die getroffenen Datensicherungsmaßnahmen sind zu dokumentieren und den Be­diensteten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen so zur Verfügung zu stellen, dass sich diese über die für sie geltenden Regelungen jederzeit informieren können.“

*****

Wir ersuchen um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

12.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

 


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